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15.8.2005

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Schluß mit Lustig! (15.8.2005)

Nur unter dem Druck einiger Mitarbeiter sah sich das DFS-Management veranlaßt, “erstmals geheime Details über Verstöße bei der Luftraumüberwachung zu veröffentlichen.” (Spiegel Nr. 32 / 8.8.05, S. 65, Hervorhebung durch Autor) Die Rede ist von “Staffelungsunterschreitungen”, bei denen durch Unachtsamkeit der Lotsen der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zwischen Flugueugen unterschritten wird. Allein im Kontrollbereich Langen gab es im Jahr 2004 52 und in diesem Jahr bereits 126 solcher Vorfälle!

Daß diese kritischen Verstöße von der DFS im jährlich publizierten Bericht über  gefährliche Flugzeugannäherungen nicht erscheinen, ist eine bewußte grobe Täuschung der Öffentlichkeit! Solche Auslassungen sind, insbesondere angesichts der aktuellen Sicherheitsdiskussionen im Zusammenhang mit Flugrouten und Flughafen-Erweiterung skandalös.Das verantwortliche DFS-Lügen-Management gehört gefeuert!

Es fragt sich auch, welche Politiker oder Aufsichtsorgane (z.B. Roland K., Landrat B., Regierungspräsidium, Luftfahrtbundesamt) davon bisher schon gewußt haben? Wer hat hierzu wissentlich geschwiegen und sich so gleichermaßen schuldig gemacht? Auch hier müssen Konsequenzen folgen!

Speziell über dem Taunus sind wegen der mit TABUM / ETARU eingeführten Kreuzung von landenden und startenden Maschinen solche Vorfälle geradezu vorprogrammiert!

Schreiben Sie Leserbriefe und fordern Sie Aufklärung sowie Konsequenzen! Schreiben Sie an Politiker. Fordern Sie den Rücktritt der verantwortlichen Politiker! Fordern Sie Dienstaufsichtsbeschwerden für verantwortliche Dienststellen!


Taunusweite Unterschriftenaktion zur
Auslegung des Landesentwicklungsplans
(19.7.2005)

Der Landesentwicklungsplan schreibt den Ausbau des Flughafens fest. Dagegen soll mit Unterschriftenlisten bei dem Hess. Wirtschaftsminister protestiert werden. Die Argumente finden Sie auf dem Unterschriftenblatt.


Unterschriftenaktion
in Glashütten und Nieder-Oberrod
gegen die geänderte Flugroute Tabum
(14.7.2005)

Bürgerinnen und Bürger in Glashütten und Nieder-Oberrod sollen die Fluglärmkommision bewegen, sich nochmals für die Taunusregion einzusetzen. Auf die von der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) in der Presse angekündigte Flugroutenänderung zum 14.04.05 hatten alle große Hoffnung gesetzt. Anstelle einer Verbesserung ist eine hörbare Verschlechterung eingetreten.

Die Fluglärmkommission hatte einen Routen-Vorschlag erarbeitet, der eine große Entlastung der Taunusgemeinden gebracht hätte. Diesem Vorschlag ist die DFS nicht gefolgt und hat eine eigene Flugroute entwickelt und umgesetzt. Dies, obwohl von vornherein klar sein mußte, daß es zu keiner hörbaren Verbesserung der Lärmbelastung im Taunus führen kann. Daher rufen die IG Glashütten und die IG Nieder-Oberrod Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinden auf, mit Ihrer Unterschrift die Fluglärmkommission zu unterstützen!

Mit der Flugroutenänderung der DFS soll sich die Fluglärmkommission nicht zufrieden geben und auf der Umsetzung eines Vorschlages beharren, der eine wirkliche Verbesserung der Lärmbelastung im Taunus bringt!

Die Forderungen sind in einem Brief an die verantwortlichen Stellen konkretisiert.

Ablauf der Aktion:

Haushalte in den beiden Gemeinden erhielten kürzlich in Ihren Briefkästen eine Liste, auf der sie und ihre Familie durch Unterschrift die Aktion gegen den Fluglärm unterstützen können. Um das Ziel einer wirklichen Verbesserung der Lärmbelastung im Taunus zu erreichen, hoffen wir auf eine hohe Beteiligung.

Sammelstellen:

  • · Glashütten: Apotheke und Blumenladen Reichardt
  • · Schloßborn: Bäckerei Weingart und Schatzinsel
  • · Oberems: Autowerkstatt Wilde

In den Sammelstellen können Sie auch weitere Exemplare des Unterschriftenblattes erhalten.

Die Aktion soll bis Ende Juli 2005 abgeschlossen werden.


Flugroutenverschiebung · eine Mogelpackung! (20.04.2005)

Seit dem 14.April 2005 hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) den virtuellen Punkt TABUM· um ca. 800 m nach Westen verlegt. Die DFS hatte zugesagt, die Einwohner Glashüttens mit den Ortsteilen Oberems und Schloßborn vom Fluglärm zu entlasten. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus (IGFT) sind sich einig, dass dies eine Mogelpackung ist!

Abgesehen davon, dass durch diese Maßnahme die Einwohner anderer Ortschaften, z.B. Idstein-Kröftel, Idstein Nieder-/Oberrod, Teile von Waldems, stärker belastet werden, ist der Effekt auch für die Entlasteten äußerst minimal. Dies liegt daran, dass die Verschiebung im Bereich Glashütten gerade mal 400 m beträgt, deutlich weniger als die Toleranzabweichung von der ·Ideallinie· von 1,5 km!! Angenommen, ein Flugzeug überfliegt direkt einen Beobachter in 1.000 m Höhe, so führt eine horizontale Verschiebung um 400 m nach dem Satz des Pythagoras gerade einmal zu einer Verlängerung der Distanz um 77 m auf 1077 m. Dies führt zu einer nicht wahrnehmbaren Verminderung des Lärms um weniger als 1 dB(A).

Die am letzten Abdrehpunkt vor TABUM· liegenden Gemeinden (Wiesbaden-Medenbach, Eppstein, Niedernhausen-Oberjosbach) haben von dieser angeblichen ·Entlastung· sowieso nichts. Das ganze ist ohne systematische Abwägung sich aufdrängender Alternativen erfolgt, wie z.B. die Rückkehr zur früheren Verkehrsabwicklung über den westlichen Taunus.

Darüber hinaus protestiert die IGFT gegen auffallend viele Überflüge in geringer Höhe über Bad Homburg sowie niedrige Gegenanflüge über Kelkheim am letzten Wochenende. Dies wirft die Frage auf, ob womöglich die DFS zum 14.4. auch klammheimlich eine niedrigere Führung der Flugzeuge im nördlichen Gegenanflug eingeführt hat, wodurch nach Norden abfliegende Flugzeuge noch stärker als bisher im Steigflug behindert werden.

Fazit: Es ist nicht das schlüssige Ergebnis einer mehrjährigen Arbeit teilweise hoch bezahlter Experten, sondern erinnert an das aufgeregte Gegacker eines Huhns, das gerade ein Ei gelegt hat!


April-April im Taunus (19.4.2005)

Wer es bisher nicht glauben wollte, wurde ab 14. April 2005, 0.00 Uhr eines Besseren belehrt: Noch nicht einmal ein Mäuslein hat der lange kreisende Berg hervorgebracht, sondern einen großen Pupser. Wer in den Himmel hörte, konnte eine Veränderung nicht feststellen - geschweige denn eine Verbesserung der Lärmsituation.

Erboste Anrufer bekamen dazu von der DFS zu hören, der Taunus solle sich endlich an den Fluglärm gewöhnen. Nach dieser jetzigen Änderung, die die DFS ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt habe, gäbe es nun nichts mehr.

Morgen, 20. April 2005 ist Tag des Lärms. Der Tag allgemeiner Scherze war wie üblich der erste April. Aber noch nicht einmal als übelsten Aprilscherz akzeptieren würde ich den DFS-Furz. Ich schlage deshalb in anatomischer Nähe den 14. April 2005 als “Tag der Verarschung des Taunus durch die Deutsche Flugsicherung” vor.

Und die Politiker? Sie legen selbstgefällig die Hände in den Schoß und akzeptieren das vom Himmel stinkende Placebo. “Wir haben getan was wir konnten (verlorene Klage)”!

Richten wir uns auf einen langen Weg ein!

Ihr Wolfgang Berger


Auch im fünften Jahr ...
(ergänzt 24.3.2005)

... seit der Änderung der An- und Abflugrouten rund um den Flughafen Frankfurt nimmt der Protest im Taunus nicht ab. Wieder brannte das Hutzelfeuer in Oberjosbach. Mit von der Partie war W.U.T. (Pressemitteilung). Schon vor Beginn des Feuers wurde ganz in der Nähe die von WUT gestiftete Fluglärm-Beobachtungsbank an die Oberjosbacher übergeben. Und es wird nicht die letzte sein, denn so, wie es aussieht, werden wir auch in Zukunft das “Vergnügen” haben. Ein Schreiben der DFS an eine Schloßborner Bürgerin bestätigt leider unsere schon früher geäußerte Placebo-Behauptung. Originalton:

“... Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass die geänderte Abflugroute TABUM des Frankfurter Flughafens, am 14. April 2005, in Kraft gesetzt wird. Durch die geänderte Routenführung werden sich jedoch nur minimale Veränderungen ergeben... Mit freundlichen Grüßen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ...”


Eilige Terminsache (24.2.2005):

Flughafenausbau:

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn Sie in dem laufenden Planfeststellungsverfahren zur Flughafenerweiterung bis zum 2. März 2005 keine Einwendung erheben, verzichten Sie endgültig auf Ansprüche wie Schallschutz oder Schadensersatz für die Wertminderung Ihrer Immobilien,

Der schnellste Weg: Füllen Sie eine “Schnelleinwendung” (hier Download im Wrod-Format) aus und senden Sie diese sofort per Post an die aufgedruckte Adresse. Andere Beispieleinwendungen - insbesondere bezogen auf Gemeinden - finden Sie auch weiter unten.

Bitte geben Sie diese Information auch umgehend an Ihre Bekannten weiter!

Weiteres finden Sie im Internet unter:
 
http://www.profutura.net/pfv/Info.doc  
(Informationsblatt zur Schnelleinwendung zum Herunterladen)
 
http://www.profutura.net/pfv/Einwendung.pdf  
(Schnelleinwendung im pdf-Format zum Herunterladen)
 
http://www.profutura.net
 
http://www.Zukunft-Rhein-Main.de
 

Bitte nehmen Sie Ihre Rechte wahr! (27.1.2005)

Das Planfeststellungsverfahren für die neue Landebahn und ein drittes Terminal läuft auf Hochtouren. Ab 17.1.2005 liegen die Planfeststellungs-Unterlagen in Kommunen aus, denen die Ausbau-Lobby eine Betroffenheit nicht absprechen konnte. Der Hochtaunuskreis und einige Kommunen im Main-Taunus-Kreis gehören nicht dazu. Während der Landrat des Main-Taunus-Kreises sich bemüht, die Unterlagen im Kreis bereitzustellen, herrscht insbesondere im Hochtaunuskreis (erwartungsgemäß) Funkstille.

Dennoch - oder gerade deshalb - müssen Bürgerinnen und Bürger sich selbst organisieren: Auch Einwohner von Kommunen, die von Ausbau-Lobby und Kommunalpolitikern ignoriert werden, können Einwendungen erheben. Ja sie müssen es sogar, wollen sie mögliche zukünftige Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche nicht aufs Spiel setzen. Selbst wenn Sie den Ausbau nicht grundsätzlich ablehnen, sollten Sie sich für den Erhalt von Natur und Lebensqualität im Taunus einsetzen!

Die IG und der Verein W.U.T. unterstützen Sie dabei im Taunus. Das Vorgehen in den einzelnen Gemeinden wird von den jeweiligen lokalen IGs individuell gestaltet. Zur Anregung finden Sie nachfolgend einige der bis jetzt bekanntne Beispiel-Einwendungen. Bitte beachten Sie jedoch: Jede nur auf die lokalen Gegebenheiten bezogene Einwendung verzichtet notwendigerweise auf die Schilderung individueller Besonderheiten, wie einschlägiger gesundheitlicher Vorbelastungen oder mangelhaften baulichen Schallschutzes. Daher dienen die hier vorgestellten Beispiele als Anregung, die jederzeit modifiziert oder ergänzt werden können. (Alle Beispiele im Format Word 6/ RTF.)

RA Möller-Meinecke: Mustereinwendung für Bewohner des Main-Kinzig-Kreises aber auch als Vorlage für andere Betroffene (Herr RA Möller-Meinecke hat sie freundlicherweise zur Verfügung stellt).

ProFutura: ProFutura erstellt aus Textbausteinen ortsspezifische Einwendungen. Hier für Schloßborn beispielhaft eine Einwendung sowie die entsprechende Anleitung dazu.

Glashütten: In Glashütten wird an alle Haushalte eine Standard-Einwendung verteilt werden. Hier zum Brief noch die dazugehörige Anleitung.

Königstein: Mustereinwendung von den Seiten des BUND

Kelkheim: Mustereinwendung

Eppstein: Mustereinwendung

Bad Homburg: Mustereinwendung

Handeln Sie bitte bald, denn Einwendungen, die nach dem 2. März 2005 abgegeben werden, werden nicht mehr berücksichtigt.


Schlechte Kosmetik gut verkauft (geändert 9.12.2004)

Machen Sie sich keine falschen Hoffnungen (z.B. in Glashütten oder Schmitten): Nach den jetzt in der Presse veröffentlichten ersten Details zur TABUM-Überarbeitung sollen die Flieger gerade mal 500 m weiter westlich an Glashütten “vorbei” fliegen. Nach einer schon einmal vorgestellten Pythagoras-Übung erkennt man schnell, daß dies keine hörbare Lärm-Minderung bringen wird!

Bei einer Spannweite von ca. 50 m können Sie selbst abschätzen, wo Sie die Überflieger zukünftig sehen werden: ca. 10 Spannweiten weiter östlich! Das bringt allenfalls psychologisch denen etwas, die sich heute “direkt” überflogen fühlen.

Wenn Sie mir nicht glauben wollen, dann glauben sie dem, was vor längerer Zeit DFS-Vertreter und der damalige Fluglärmbeauftragte in einem Fachgespräch berichteten: In Mainz hatte man eine kritische Situation wegen Überfliegens von Teilen der Innenstadt. Nach erheblichen Protesten wurde die Route 400 m Richtung Rhein verlegt. Sowohl DFS als auch Fluglärmbeauftragter waren sich dabei bewußt, daß dies keine hörbare Lärm-Minderung bedeutete, sondern lediglich den oben erwähnten psychologischen Effekt haben wird.

Hinzu kommen Streueffekte durch Directs und unpräzise Routeneinhaltung. Die Wirkung ist z.Zt. nicht genau abzuschätzen, wird aber allenfalls dazu führen, daß sich Lärmteppiche einige Meter verschieben.

Der Vorschlag der Fluglärmkommission hätte Teilen des Taunus eine hörbare Verbesserung gebracht. - Es hat nicht sollen sein! Inwieweit die jetzige Variante wenigstens die damaligen “Verlierer” schont, müßte noch geprüft werden.

Wem nutzt die jetzige Maßnahme also? Sicher den Lokalpolitikern, die das Placebo jetzt als einen Erfolg ihrer Bemühungen vermarkten.

Soweit die Meinung Ihrer Internet-Redaktion (W. Berger)


Der Berg hat gekreist ... (6.12.2004)

Zum Nikolaus 2004 teilt die DFS in folgender Presseerklärung mit:

TABUM-Route wird leicht verändert
Abflugstrecke bekommt einen neuen Endpunkt

Die so genannte TABUM-Route wird geringfügig in Richtung Westen verschoben. Dies ist das Ergebnis der Untersuchungen durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Die neue Route wurde bereits mit dem Vorstand der Fluglärmkommission besprochen und wird Anfang nächsten Jahres in Betrieb gehen. Die bei Westwind genutzte neue Abflugroute vom Frankfurter Flughafen verläuft zunächst, wie bisher, an Flörsheim, Wallau und der A5 entlang und später dann aber westlich an Schlossborn und Glashütten vorbei. Nach Prüfung aller Möglichkeiten, den Wünschen der Bevölkerung entgegen zu kommen, hat sich die in aufwändigen Untersuchungen gefundene Lösung als bestmögliche herauskristallisiert.
Neben dieser hauptsächlich genutzten so genannten „TABUM FOX-Route“ verschiebt sich auch der Ausflugpunkt für die relativ wenige Anzahl der schweren Flugzeuge (so genannte „TABUM GOLF-Route“) leicht nach Westen. Die mit dieser Streckenführung verbundene Streuung im ersten Streckensegment bleibt vorerst bestehen.
Der angepasste Routenverlauf ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion um die Fluglärmbelastung im Taunus. Mit der in einer ausführlichen Abwägung erarbeiteten Lösung schöpft die DFS das geringe Optimierungspotential voll aus. In Gesprächen mit der Fluglärmkommission waren die unterschiedlichen Varianten beraten worden. Letztendlich hat sich gezeigt, dass der Spielraum zur Entlastung einzelner Gegenden ohne Erzeugen neuer Betroffenheiten sehr gering ist.
Die derzeitigen TABUM-Routen waren am 19. April 2001 in Folge einer Optimierung der europäischen Luftraumstruktur in Betrieb genommen worden.
Dagegen hatten vom Lärm Betroffene geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig hatte die Klagen im Juni 2004 jedoch zurückgewiesen und die Routen als rechtmäßig erklärt. Auch die Topographie – so das Gericht – sei ausreichend berücksichtigt worden. Obwohl unter juristischen Gesichtspunkten eine weitere Optimierung der Route nicht nötig gewesen wäre, hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Abflugverfahren einer nochmaligen Überprüfung unterzogen, deren Ergebnis jetzt vorliegt.

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit rund 5500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufgabe ist die Durchführung, Bereitstellung und Entwicklung von Flugsicherungsdiensten.
Die Flugsicherung koordiniert täglich mehrere tausend Flugbewegungen, im Jahr mehr als 2,5 Millionen. Dafür betreibt sie in Langen bei Frankfurt die größte Kontrollzentrale Europas sowie vier weitere Radarkontrollzentralen in Berlin, Bremen, Karlsruhe und München. Außerdem ist die DFS in der Maastrichter EUROCONTROL-Zentrale, an den 17 internationalen Flughäfen Deutschlands und an den Regionalflughäfen Niederrhein und Altenburg-Nobitz durch Fluglotsen und anderes Fachpersonal vertreten. Neben dem Tagesgeschäft entwickelt die DFS Flugsicherungs-, Ortungs- und Navigationssysteme. Das Unternehmen sammelt alle flugrelevanten Daten und lässt sie in seine Produkte und Dienstleistungen, wie Luftfahrtkarten und Flugberatung einfließen. In seiner Akademie bildet das Unternehmen jährlich zahlreiche Nachwuchskräfte aus. Im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas engagiert sich die DFS in zukunftsweisenden europäischen Projekten wie z. B. einer gemeinsamen europäischen Flugdatenbank und einem Satellitensystem.


Warten auf ...?
(7.10.2004)

Rechtzeitig vor Ende des dreimonatigen Fluglärmbeschwerde-Boykotts in Glashütten hat die DFS in der FAZ vom 11.9.2004 verlauten lassen, daß sie an den Taunus-Routen etwas ändern wolle. Jedoch gab es wieder nur Versprechen in eine unbestimmte Zukunft. Immerhin: Wurde in der Frankfurter Rundschau vom 31.7.2004 noch eine Aussage “in wenigen Wochen” angekündigt, sollen nun “die Routen in Absprache mit der Fliglärmkommission demnächst modifiziert” werden.

Man muß schon sehr genau zwischen den Zeilen lesen, um einen Fortschritt zu erkennen. Wie dem auch sei, es ist zu wenig, auch für Glashütten. Alle Glashüttener sind deshalb aufgerufen, den Beschwerde-Boykott zu beenden und ihrer Fluglärmbelastung wieder durch entsprechende Beschwerden Ausdruck zu verleihen. Schade!

Wen Beckett wohl mit Herrn Godot identifizierte? Hier wegen der vielen aktuellen Bezüge eine gekützte Fassung:

Wladimir: “Ich hab mich lange gegen den Gedanken gewehrt. Ich sagte mir: Wladimir, sei vernünftig, du hast noch nicht alles versucht. Und ich nahm den Kampf wieder auf.”

Wladimir: ”Warten wir ab, was er uns sagen wird.”
Estragon: “Wer?”
Wladimir: “Godot.”

Estragon: “Worum haben wir ihn eigentlich gebeten?
                 “Eine Art Gesuch.”
Wladimir: “Wenn du willst.”
Estragon: “Und was hat er geantwortet?”
Wladimir: “Er würde mal sehen.”
Estragon: “Er könne nichts versprechen.”
Wladimir: “Er müsse überlegen.”

Estragon: “Haben wir keine Rechte mehr? (1)
Wladimir: “Wir haben sie verschleudert.”

Junge:     “Mein Herr...”
Wladimir: “Du bringst eine Nachricht von Herrn Godot?”
Junge:     “Ja.”
Wladimir: “Er kommt nicht heute abend?”
Junge:     “Nein.”
Wladimir: “Aber er wird morgen kommen?”
Junge:     “Ja.”

Wladimir: “Was tut Herr Godot?”
Junge:     “Er tut nichts.”

___

(1) Wie rechtlos deutsche Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Luftverkehrslobby sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil gegen die Kläger aus dem Taunus höchstrichterlich präzisiert. Das Urteil zu den Privatklagen als PDF-Datei (1,4 MB) erhalten Sie hier, einen Kommentar finden Sie hier.


“Die Benutzung des Luftraumes
durch Luftfahrzeuge ist frei.”

(30.8.2004)

So will es § 1 des Luftverkehrsgesetzes. Und diese Freiheit ist fast grenzenlos, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zu den Taunus-Flugrouten ausführlich konkretisiert hat. Dabei hat es vom Gesetzgeber offen gelassene Aspekte ausschließlich im Sinne der Gutsherren der Lüfte gewertet. Müssen wir uns das gefallen lassen? Haben wir noch Chancen?

Im Herbst steht die Novellierung des Fluglärmgesetzes an. Die Anhörung beginnt am Montag den 13.09.2004  in Bonn. Es ist eine nichtöffentliche Anhörung. Die Ober-Guts-Herren Eichel und Stolpe haben schon ihr Veto angemeldet. Die Luftfahrtlobby ist hinter den Kulissen bereits kräftig aktiv. Um gegen solche Widerstände eine deutliche Novellierung des Fluglärmgesetzes mit Grenzwerten, die eine wirkliche Entlastung der Bevölkerung ergeben, zu erreichen, können Sie sich engagieren:

Bundesweit wird eine Aktion "Rote Karte" durchgeführt, bei der Bürger Postkarten mit wesentlichen Forderungen an Verkehrsminister Stolpe, Finanzminister Eichel und ggf. weitere Politiker senden. Machen Sie mit! In einigen Taunusorten (z.B. Glashütten) werden Sie direkt von der IG rote Karten erhalten können. Wenden Sie sich ggf. an Ihre IG-Ansprechpartner. Sie können sich aber auch unter http://www.fluglaerm.de/bvf/news2004.htm#rote_karte die Texte (im PDF-Format) für die rote Karte auf Ihren PC holen, ausdrucken, ausfüllen und versenden. Binden Sie auch Nachbarn und Freunde in die Aktion ein!

Am Montag, den 13.09.2004 wird in Bonn eine bundesweit organisierte Demonstration von Fluglärmgegnern stattfinden (Ort: Bundesumweltministerium, Bonn-Bad Godesberg, Robert-Schuman-Platz 3, Zeitpunkt: 14.00 Uhr). Bitte unterstützen Sie die Forderung nach einer bürgerfreundlichen Novellierung des Fluglärmgesetzes durch Ihre Teilnahme an der Demonstration!

Zur Logistik: Für das Rhein-Main-Gebiet wird ein (vom BBI gecharteter) Bus nach Bonn zur Verfügung stehen. Anmeldungen sind noch möglich bei: Frau Ingrid Kopp, Wiesbaden, Tel. 0611/721600, Email: Ingridkopp@t-online.de (Frau Kopp bittet, nach Möglichkeit Email zu verwenden). Anmerkung für Taunus-Bewohner: am 13.09.04 um 11.00 Uhr macht der Bus am Busbahnhof in Hofheim einen Zwischenstop für Zusteiger. Sofern Sie den Bus-Service nutzen wollen, bitten wir Sie, sich kurzfristig (bis 1. oder 2. Sept.) verbindlich anmelden.

Wir müssen jede Chance nutzen!


“Entscheidend ist die Gesamtbilanz.” -
Erste Einschätzungen zu den Urteilsbegründungen aus Leipzig
(Version 1, 21.8.2004)

Seit Mitte August ist die Begründung zum TABUM-Urteil des BVerwG im Verfahren der Kommunen online (dort gibt es auch einen PDF-Download; falls der Link nicht klappt: Auf www.bverwg.de gehen und dort zur Entscheidunssuche, Monat Juni, 24.6.04). Am 17.8.2004 gingen die Begründungen im Verfahren der Privatkläger bei deren Anwälten ein.

Auf 26 bzw. über 30 Seiten begründen die Leipziger Richter, daß die Klagen zwar zulässig seien, aber keinen Erfolg haben konnten, da die Lärmbelastung im Taunus unter der vom Gericht gesehenen Zumutbarkeitsschwelle liege. Auch die Pegelsteigerung um 2-3 dB gegenüber früher ändere hieran nichts, denn: “Nicht jede mehr als geringfügige Verschlechterung der Lärmsituation, die als Abwägungsposten zu berücksichtigen ist, stellt sich indessen als Schranke dar, die aus Zumutbarkeitsgründen im Wege der Abwägung nicht überwindbar ist.” Unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle sind Bürgerinnen und Bürger weitgehend rechtlos!

Entscheidend für die divergierenden Ansichten von Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht sind fehlende gesetzliche Vorgaben unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle in Verbindung mit dem rechtlich ebenfalls unscharfen (möglichen) Unterschied zwischen Flugroutenplanung und Fachplanung (z.B. Straßen). Diese Lücken hat das BVerwG gefüllt und kommt so u.a. zu folgenden Kernaussagen:

  • Bei der Festlegung von Flugrouten hat das Luftfahrt-Bundesamt eine Abwägungsentscheidung zu treffen, die gerichtlich überprüfbar, aber nicht an den zum Abwägungsgebot im Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen zu messen ist.
  • Der Begriff des unzumutbaren Lärms im § 29 b Abs. 2 LuftVG deckt sich mit dem immissionsschutzrechtlichen Begriff der erheblichen Lärmbelästigung.
  • Der Prüfungsmaßstab ist unterschiedlich, je nachdem, ob durch die Flugroutenbestimmung Fluglärm hervorgerufen wird, der oberhalb oder unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle liegt.
  • Eine Flugroute, durch die Lärmbelästigungen unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle hervorgerufen werden, ist zulässig, wenn sich für sie sachlich einleuchtende Gründe anführen lassen.
  • Die Luftfahrtbehörden sind nicht verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß vermeidbarer Lärm unterbleibt.
  • Soweit das Luftfahrt-Bundesamt zwischen verschiedenen Alternativen wählen kann, wäre es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, Lärmeinwirkungen, die sich ohne weiteres vermeiden oder vermindern lassen, in Kauf zu nehmen, auch wenn sie bloß als lästig einzustufen sind. Auch unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle brauchen Lärmbetroffene Belastungen nicht hinzunehmen, die sich zur Erreichung des mit einer bestimmten Maßnahme verfolgten Ziels objektiv als unnötig erweisen.”
  • “Das Luftfahrt-Bundesamt braucht nicht den Nachweis zu erbringen, auch unter dem Blickwinkel des Lärmschutzes die angemessenste oder gar bestmögliche Lösung gefunden zu haben. Einen Rechtsverstoß begeht es nur dann, wenn es die Augen vor Alternativen verschließt, die sich unter Lärmschutzgesichtspunkten als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen, ohne zur Wahrung der für den Flugverkehr unabdingbaren Sicherheitserfordernisse weniger geeignet zu sein.”
  • “Liegt der Schluss auf unzumutbare Lärmbeeinträchtigung dagegen von vorneherein fern, so erübrigt es sich, alle Einzeltatsachen zu ermitteln, die geeignet sind, diese Annahme zu erhärten”

Auf den konkreten Fall angewandt heißt das:

  • “Genauere Untersuchungen der topographischen Verhältnisse hätten sich ihm (dem Luftfahrt-Bundesamt) nur dann aufzudrängen brauchen, wenn ... Anhaltspunkte dafür vorhanden gewesen wären, dass die festgelegte Flughöhe nicht ausreicht, um Lärmbeeinträchtigungen in dem nach § 29 b Abs. 2 LuftVG kritischen Bereich zu vermeiden.”
  • “Dass sich mit einer modifizierten Streckenführung ihre (d.h. der Kläger) Lärmbelastung verringern ließe, ist weder ein Indiz noch gar ein Beleg für eine auf sachfremde Erwägungen gestützte Auswahlentscheidung. ... Hinzukommen muss, dass sich dem Luftfahrt-Bundesamt unter Berücksichtigung aller entscheidungserheblichen Kriterien gerade diese Alternative hätte aufdrängen müssen.”

Interessant auch, daß das Gericht Freibriefe ausstellt, die zur Begründung des Urteils eigentlich überflüssig sind: “Das Luftfahrt-Bundesamt hat nach Maßgabe der Flugsicherheitserfordernisse zu beurteilen, ob die Flugbewegungen eher gebündelt oder gestreut werden und die Lärmbelastung nach Art eines großräumigen Lastenausgleichs aufgeteilt werden oder bestimmte Gebiete möglichst verschont bleiben sollen. Ebenso ist seiner Entscheidung vorbehalten, ob es bei der Bewertung der Belange stärker auf das Außmaß der Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt werden soll.

Das Urteil endet mit: “Nicht jede noch so geringfügige Änderung bei der Lärmverteilung lässt sich als Indiz für ein Abwägungsdefizit werten. Entscheidend ist die Gesamtbilanz.” Eben! Genau diese aber wurde vom LBA nie sauber ermittelt. Und die Arbeit der Fluglärmkommission hat gezeigt, daß sich bei sachgerechter Ermittlung Flugrouten über dem Taunus in der Gesamtbilanz durch rechnerisch 10.000 Lärmopfer unterscheiden können! Ist das wirklich eine  “noch so geringe Änderung bei der Lärmverteilung”. Je nach Perspektive offenbar schon - also “Peanuts” wie sich einmal ein anderer Interessenvertreter ausdrückte.

Und für heute ein letzter Aspekt: “Auch im Rahmen der Planfeststellung spielt der Lärmschutz als Abwägungsposten eine wesentliche Rolle” meint das Gericht. “Das Lärmpotential des Flugplatzes stellt sich aus seiner (des BVerwG) Entscheidungsperspektive als unvermeidbare Folge vorausgegangener Verfahren dar, die - bei idealtypischer Betrachtung - nicht zuletzt dazu bestimmt sind, die mit dem Flughafenbetrieb verbundenen Lärmprobleme zu bewältigen”.  Das Luftfahrt-Bundesamt könne aber den damit genehmigten Lärm nur verteilen. Die Luftfahrtbehörden seien gesetzlich außerdem nur dazu angehalten, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm “hinzuwirken”. Unter bestimmten Umständen seien selbst unzumutbare Fluglärmbeeinträchtigungen ohne Ausgleich hinzunehmen. “Das Luftfahrt-Bundesamt hat sich an der anderweitig getroffenen Grundentscheidung über den zulässigen Umfang der Verkehrsmenge auszurichten. ... Wo Verteilungsmaßnahmen unter Ausschöpfung aller sicherheitsrechtlich vertretbaren Möglichkeiten keine Abhilfe versprechen, kann es (das LBA) nicht dafür einstehen müssen, vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen”

Aber wer steht dafür ein? Ein passendes Szenario hierzu: Planfeststellung 1971 mit 170.000 Flugbewegungen. Diese Zahl mußte somit auch den damaligen Lärm-Abwägungen zugrundeliegen (zumindest “bei idealtypischer Betrachtung”). Dann wird TABUM in 2001 festgelegt, um das “anderweitig” abgewogene und genehmigte Volumen von ... ja, von wieviel Bewegungen abzuwickeln? Welcher abwägenden Entscheidung verdanken wir die jetzige Gesamtbilanz von 500.000 Flugbewegungen - verteilt auf die diversen Flugrouten? Wer erteilt dem LBA eigentlich die Vorgaben, hier die zu verteilende Kapazität? Etwa Fraport? Wo finden sich die entsprechende Abwägungen für die Gesamtbilanz?

Und die Gesamt-Einschätzung des Urteils: Möglicherweise ein kleiner Schritt Richtung mehr Rechtssicherheit, jedenfalls ein riesengroßer Schritt für die Luftfahrtlobby.


“Stiller Protest” wird gehört (3.8.2004)

Nach dem Aufruf zum dreimonatigen Boykott des Fluglärm-Beschwerdesystems in Glashütten ist die Zahl der elektronischen Beschwerden (über ProFutura - und nur diese lassen sich öffentlich verfolgen) aus Glashütten -  von 42.800 im Juni auf 6.500 im Juli gesunken. Die Glashüttener haben verstanden, aber auch Presse und DFS: In der Frankfurter Rundschau vom 31.7.2004 kündigt DFS-Sprecherin Anja Tomic als erste Reaktion auf Pressemeldungen über den Beschwerdeboykott mit, daß die DFS den Vorschlag der Fluglärmkommission derzeit “unter Berücksichtigung aller Interessen” abwäge und das Ergebnis “in einigen Wochen” öffentlich machen werde. Mehr hier.


Musik (1.7.2004)

Sie erinnern sich: Mit "Flugzeuge sind Musik in meinen Ohren" zitierte die FAZ vom 3.3.2002 den damaligen Lufthansa-Chef Weber. Schön wär`s:

“Wird ... Musik gemacht, so sind die Vorgaben des Imissionsschutzgesetzes einzuhalten, da Musik rechtlich betrachtet Lärm darstellt, dessen Emmissionspegel zu reglementieren ist. Beliebig oft und laut kann in den seltensten Fällen musiziert werden, die nächtlichen und mittäglichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Dies betrifft die Zeiten von 22-7 Uhr und 13-15 Uhr... Ein dauerhaftes Musizieren muß nicht hingenommen werden. Die Rechtssprechung hält einen Zeitraum von 2 Stunden pro Tag unter Betrachtung der Ruhezeiten für zulässig.” (Quelle: www.anwaltonline.com)

Man vgl. hierzu z.B. Schloßborn bei Westwind während der Mittagsruhe. Schön wär’s gewesen, hätte auch in Leipzig Webers Musikverständnis Eingang gefunden.

Im Ernst:

  1. Glashütten mahnt mit drei “Schweigemonaten” Verbesserungen an. Die Glashüttener Ortsgruppe der IG gegen Fluglärm Taunus möchte bei LBA, DFS, Fluglärmkommission und Landrat Banzer (als Vertreter des Hochtaunus in der Fluglärmkommission) die Einlösung der DFS-Zusagen (s. nächsten Beitrag) nochmals ernsthaft anmahnen. Konkrete Ergebnisse erwartet man in Glashütten binnen einer Dreimonatsfrist, denn drei Monate hatte seinerzeit der Kasseler VGH als Nachbesserungsfrist für angemessen gehalten. Zur Untermauerung der Erwartungen soll in Glashütten für drei Monate demonstrativ auf Lärmbeschwerden verzichtet werden (mehr hier).
     
  2. Die Beratungen für das neue Fluglärmgesetz gehen in die Endphase. Seit 33 Jahren warten wir auf ein faires Gesetz, das auch die Belange der lärmgeplagten Bevölkerung berücksichtigt. Die Luftverkehrslobby versucht alles, um ihre Interessen durchzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass die fluglärmgeplagte Bevölkerung ihre Nöte, Belastung und Ängste gegenüber den Entscheidungsträgern äußert - und dies nicht erst, wenn der Gesetzentwurf fertig ist und wir u.U. wieder 20 oder 30 Jahre mit einem Gesetz leben müssen, das ausschließlich den Flughäfen nutzt.

    Achten Sie auf entprechende Aktionen und beteiligen Sie sich daran!


Bundesverwaltungsgericht
kassiert Kasseler TABUM-Urteil ( 25.6.2004)

An dieser Stelle zuallererst unseren Dank an die, die das Verfahren über zwei Instanzen durch Spenden und tatkräftige Mitarbeit ermöglichten.

Freiwild (25.6.2004)

Auch wenn wir nicht erreicht haben, was wir uns vorgenommen hatten, ist doch "Bewegung" in das Fluglärm-Dilemma gekommen. Insbesondere die Aktivierung vieler Bürger, einiger Politiker sowie der Fluglärmkommission hätte ohne unsere Anstrengungen in dem Maße nicht stattgefunden. Auch die ablehnende Resonanz im Taunus auf die Flughafen-Ausbaupläne der Hessischen Landesregierung und Fraports wäre wohl verhaltener ausgefallen, hätten nicht Flugrouten-Diskussion- und -Gerichtsverfahren das Bewußtsein der Menschen im Taunus für diese Fragen geschärft.

Von der Sache her können wir nicht total daneben liegen, wenn immerhin ein Oberverwaltungsgericht der DFS die Leviten liest. Daß Fluglärm-Betroffene jetzt aber wegen angeblich fehlender “Unzumutbarkeit” keinen Anspruch auf sorgfältige Abwägung und lärmmindernde Alternativen haben sollen, ist ein menschenverachtender Skandal - wobei sich der Vorwurf in erster Linie an den Gestzgeber richtet, der durch die Verweigerung einer zeitgemäßen Fluglärmschutz- Gesetzgebung hierfür erst die rechtliche Grundlage liefert.

Wieviele Menschen müssen wegziehen, welcher Prozentsatz der Menschen muß erkranken, damit sie rechtlichen Schutz vor der übermächtigen Luftverkehrslobby erhalten? Wer legt fest, was uns zugemutet werden kann? Warum ignorieren Paragraphen- und Dezibel-Reiter problemangemessene neuere Untersuchungsmethoden? (Nach einer von W.U.T. e.V. in Auftrag gegebenen Studie fühlen sich unterhalb TABUM mehr als 50 Prozent der Bevölkerung massiv durch Fluglärm belästigt. In dem am Frankfurter Flughafen durchgeführten Mediationsverfahren gelten solche Gebiete als für Wohnzwecke unzumutbar verlärmt.)

Daß es alleine Exekutivorganen überlassen bleibt, welche Qualitätsanforderungen an Abwägungs-Prozess (z.B. Einbeziehung Betroffener) und -Instrumente (z.B. Lärmsimulation) zu stellen sind, ist ebenso ”unzumutbar” wie die Tatsache, daß Bürger immer noch durch kostspielige, selbstfinanzierte Gerichtsverfahren lange bekannte Versäumnisse des Gesetzgebers nachbessern müssen.

Mit Vorliegen der Urteilsbegründung (kann ca. 6 Wochen dauern) können wir hoffentlich weitere Schlüsse ziehen.

Da wir - wie bundesweit alle Fluglärm-Betroffenen - jetzt mit höchstrichterlichem Segen auf Gedeih und Verderb vom “Guten Willen” unserer "Gutsherren der Lüfte" abhängen, heißt es, den Änderungsdruck über die politische Schiene zu verstärken! Wir erwarten, daß die Versprechungen der DFS, die übrigens schon seit über drei Jahren im Raume stehen und erneut am Tag nach dem Urteil in der FAZ zu lesen und in HR1 von DFS-Pressesprecher Raab zu hören waren, nun eingelöst werden. Wir erwarten auch, daß für die weiteren Planungsprozesse mindestens die Maßstäbe gelten, die die Fluglärmkommission erfolgreich vorexerziert hat. Wir erwarten, daß ein neues Fluglärmgesetz endlich der skandalösen Rechtslage ein Ende bereitet.

Die Pressemitteilung von W.U.T. und IG finden Sie hier, weitere interessante Kommentare hier.

Orginalton

Pressemitteilung
Nr. 37/2004: BVerwG 4 C 11.03 und 4 C 15.03
 24.06.2004

Taunus-Flugrouten rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Rechtsverordnungen gebilligt, durch die festgelegt wird, dass Flugzeuge, die vom Frankfurter Flughafen in nördlicher Richtung abfliegen, eine Flugroute benutzen müssen, die über den Hochtaunus führt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor auf die Klagen von Hochtaunusgemeinden und dort ansässigen Grundstückseigentümern hin diese Festlegung teilweise beanstandet und dies damit begründet, dass das Luftfahrt-Bundesamt bei der Bewertung der Lärmschutzinteressen der Kläger den topographischen Verhältnissen, nämlich dem Anstieg des Geländes, in der Region nicht ausreichend Rechnung getragen habe.

Dem ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Es hat die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs geändert und die Klagen abgewiesen.

Das Flugroutensystem im Raum Frankfurt ist u.a. deshalb neu geordnet worden, um die durch Fluglärm stark beeinträchtigten Gemeinden im westlichen Umland des Flughafens zu entlasten. Im Rahmen der Neuregelung hat das Luftfahrt-Bundesamt nach den Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Vorsorge dafür geschaffen, dass der Bereich des Hochtaunus nur von Flugzeugen überflogen wird, die eine Mindestflughöhe von 4400 Fuß über NN erreicht haben. Hierdurch wird sichergestellt, dass keine unzumutbaren Fluglärmbelästigungen hervorgerufen werden. Dies wird durch Lärmgutachten bestätigt, die Mittelungspegel von maximal 50 db(A) am Tag und 43 dB(A) in der Nacht ergeben haben. Bei dieser Sachlage bestand kein Anlass zu der Annahme, dass das Luftfahrt-Bundesamt bei der von ihm vorgenommenen Alternativenprüfung Varianten der Flugroutenführung nur deshalb übersehen haben könnte, weil es die Geländeverhältnisse in den betroffenen Hochtaunusgemeinden nicht zum Gegenstand genauerer Ermittlungen gemacht hat.

BVerwG 4 C 11.03 und 4 C 15.03 - Urteile vom 24. Juni 2004


Die Verhandlung (30.4.2004)
... der Revision zu den TABUM-Klagen der Kommunen und der Privatkläger vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig findet am 24. Juni 2004 ab 10.00 Uhr statt.

Der Kalauer (30.4.2004)
... zur Osterweiterung: Frage an Radio Eriwan: “Profitiert auch der Taunus von der Osterweiterung?” Antwort: “Im Prinzip ja: Der Osten verspricht frischen Wind in der EU - mehr Ostwind also.”


 Studien, Broschüren (20.4.2004)

Die DLR hat interessante Ergebnisse ihres Projekts „Leiser Flugverkehr“ veröffentlicht (siehe hier). Auch die Zusammenfassung des Endberichts der Studie „Nachtfluglärmwirkungen“ ist erschienen (Download hier, pdf, 1 MB).

Für Taunusbewohner dürfte von erheblichem Interesse sein, dass in der Studie für „Nachtfluglärmwirkungen“ ein Schwellwert von 35 dB(A) am Ohr ermittelt wude, oberhalb dem mit Aufwachreaktionen zu rechnen sei. Zusammen mit der gleichfalls ermittelten durchschnittlichen Dämpfung eines gekippten Fensters von 18 dB(A) bedeutet dies, dass oberhalb eines Spitzenwerts von 53 dB(A) außen mit Aufwachreaktionen zu rechnen ist. Dieser Wert wird im Taunus regelmäßig überschritten.

Im Vortrag 5 (Flugverfahren) (Download hier, pdf, 2,1 MB) wird übrigens bestätigt, dass das Steilstartverfahren nach ICAO-A nur bis 15 km Entfernung zu einer Lärmminderung führt; es wird aber generell ausgesagt, dass schnelles Steigen statt Beschleunigen lärmmindernd wirkt. Nicht berücksichtigt in den Lärmdarstellungen beim Anflug sind hier übrigens die langen Flüge in geringer Höhe im Gegenanflug (Das Frankfurter Tiefflugverfahren).

Ende Februar endete das von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt geförderte Projekt "Maßnahmen gegen Verkehrslärm" des VCD. Im Zusammenhang mit dem Projekt sind zahlreiche Informationsmaterialien entstanden:

Die Broschüren "Ruhe bitte" und "Maßnahmen gegen Verkehrslärm" (Abschlussbroschüre zum Projekt), das Plakat "Ruhe bitte" (DINA3) und das Faltblatt "Verkehrslärm macht krank" können Sie mit beigefügtem Bestellformular gerne auch in größerer Menge bei der Bundesgeschäftsstelle des VCD bestellen. Alle diese Materialien eignen sich auch fuer Informationsstände im Zusammenhang mit dem kommenden "Tag gegen Lärm" am 28.4.2004.

Zahlreiche weitere Materialien finden Sie als Download-Angebote auf der VCD-Internetseite (www.vcd.org, hier müssen Sie sich über die Leiste "Themen" zum Thema "Laerm" durchklicken.)

Besonders hinweisen möchten wirdie auf umfangreichen Dokumentationen der sieben VCD-Lärmtagungen:

  1. "Anforderungen an eine neue Verkehrslärmgesetzgebung" vom 22.10.2002
  2. "Europäische Lärmschutzpolitik" vom 07.12.2002
  3. "Lärmbekaempfung durch Stadt- und Verkehrsplanung" vom 07.02.2003
  4. "Novelle des Fluglärmgesetzes" vom 08.03.2003
  5. "Bekämpfung von Schienenlärm" vom 04.04.2003
  6. "Leise in die Zukunft - Der Beitrag der Industrie zur Reduktion von Verkehrslärm" vom 28./29.04.2003
  7. "Bekämpfung von Straßenverkehrslärm" vom 27.06.2003

Die wichtigsten Ergebnisse dieser Tagungen wurden in der 48seitigen Abschlussbroschüre "Maßnahmen gegen Verkehrslärm" zusammengefasst, die mit dem erwähnten Formular bestellt oder als Download von der Internet-Seite heruntergeladen werden kann.

Das IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., der "Klageverein" des BBI, hat jetzt auch eine eigene Homepage. Die Adresse lautet:
www.iagl.de.


Ein Lichtblick? (23.3.2004)

Der Vorschlag der Fluglärmkommission vom 10.3.2004 ging durch die Medien:

Die Stellungnahme von W.U.T. finden Sie hier, eine Meinung aus Wiebaden hier und die offizielle Pressemitteilung der IG hier.


Ein Lichtblick (ergänzt: 22.3.2004)

Auf den ersten Blick könnte es eine tragfähige Variante sein: 10.000 Menschen entlastet, dafür 300 Menschen zusätzlich bzw. neu belastet. Das klingt nach Kompromiß und wäre auch einer. Immerhin: Die Entlastungen dürften in vielen Ortschaften zwar nicht dramatisch, aber merklich sein.(Anmerkung: Bei diesen Zahlen handelt es sich um “gewichtete” Einwohnerzahlen aufgrund angenommener Fluglärmbelastungen, nicht um die Zahl der tatsächlichen Einwohner.)

Wer in diesem Zusammenhang „St. Florian“ zitiert, redet an der Sache glatt vorbei, verkennt die Natur einer Abwägung.

Denn daß es nur Kompromisse geben kann, solange formell festgelegte bzw. in der Praxis geflogene „faktische“ Routen über den Taunus führen, war und ist allen klar. Den jetzigen Vorschlag abschließend zu beurteilen, wird jedoch erst möglich sein, wenn die bisherigen Überlegungen in der Fluglärmkommission, die Annahmen, Maßstäbe und Entscheidungsgründe auf den Tisch kommen. Insbesondere ist aber die DFS gefordert, nicht nur – wie spontan geschehen – Ihre Oberhoheit über das Verfahren und ihre Vorab-Bedenken zu betonen, sondern einen transparenten, nachvollziehbaren Abwägungsprozeß vorzulegen und mögliche Erleichterungen umgehend einzuführen.

Der Wermutstropfen von 300 „Verlierern“ wäre bitter. Könnte man dieser relativ kleinen Zahl von Menschen nicht wenigstens ihr Los versüßen – durch kulante Entschädigungen oder durch größzügige Lärmschutz-Hilfen? Finanziell wäre eine solche Maßnahme doch überschaubar.

Dieser Gedanke soll jedoch in keiner Weise bedeuten, daß die Interessengemeinschaft  den Vorschlag schon akzeptiert hat. Dazu ist es zu früh, vieles noch zu unbestimmt bzw. unbekannt, z.B.:

  • Wie stellt sich die Gesamtentlastung unter Berücksichtigung der Zusatzbelastungen durch neu überflogene Ortschaften bzw. höhere Betriebsgeräusche durch modifiziertes Steigverhalten dar?.
  • Wie wurde zwischen den strategischen Varianten Bündelung und Streuung abgewogen?
  • Aus welchen Gründen sind andere Alternativen wie „Status Quo“ (TAU) und „Noise Sharing“ ausgeschieden?
  • Wie wirken sich die neuen Routen auf das Naherholungsgebiet „Naturpark Hochtaunus“ aus?
  • Wie ist sichergestellt, daß in Aussicht gestellte Entlastungen nicht durch ein Anwachsen der Überflüge binnen kürzester Zeit kompensiert werden?

Trotz dieser Vorbehalte sind wir heute bedeutend weiter als vor drei Jahren, insbesondere auch methodisch: Dank einer Fluglärmkommission,

  • die gezeigt hat, daß eine zielführende Gesamtsicht möglich ist, die das zerfleddern der Diskussion in Einzelaspekte vermeidet und
  • die es auch ermöglicht, Betroffene, insbesondere Kommunen einzubeziehen, sogar ohne daß hierfür bis heute eine verbindliche gesetzliche Grundlage besteht.

Fast gewinnt man den Eindruck, daß die Kommission hier die Hausaufgaben anderer erledigt hat.

Aber auch diese viel gescholtene DFS, hat zum jetzt erreichten Vorschlag beigetragen, indem sie sich zu einer Überprüfung der Routen – angeregt durch das Kasseler Urteil, aber dennoch „auf freiwilliger Basis“! – einließ. Und nicht zuletzt sei auch der Fluglärmschutzbeauftragte genannt, der sich dafür einsetzte, anderswo praktizierte, möglicherweise auch unkonventionelle Vorstellungen und Verfahren in der Flugroutendiskussion nicht willkürlich außen vor zu lassen.

Bei all dem Lob sei auch die Selbstreflexion gestattet: Ohne das Engagement der Bürger, repräsentiert durch die Initiativen, die sich in der IG zusammengeschlossen haben und die Menschen, die sich im Verein W.U.T. für einen lebenswerten Taunus einsetzen, wären wir nicht so weit. Wie schwer war es manchmal, die Lokalpolitiker auf die „richtige Schiene zu setzen“! Und ohne die Spender, die ein kostspieliges Gerichtsverfahren ermöglichten, wären wir heute auch nicht da, wo wir jetzt stehen.

Bleibt eine letzte Frage: Was bedeutet der jetzige Zwischenschritt für die in Leipzig anhängigen Revisionsverfahren oder umgekehrt? Sofern jetzt für den Taunus eine akzeptable Lösung käme, bliebe die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Verfahren, da es um Grundsatzfragen geht, insbesondere die Frage, wer unter welchen Bedingungen Ansprüche wegen Flugrouten gerichtlich geltend machen kann und worin diese Ansprüche bestehen. Kommt es nicht zu einer befriedigenden Lösung und auch für zukünftige Fälle werden die Leipziger Urteile natürlich ihre Bedeutung haben. Es sei denn der Gesetzgeber beendet endlich die bestehenden Rechtsunsicherheiten.


Warum erst jetzt, Herr Puntila? (11.3.2004)

... denkt Knecht Matti für sich. Öffentlich darüber reden will er nicht, aber es ist doch ein Fakt: Schon am 9.3.2001 hatten die Knechte sich erlaubt, dem Gutsherrn einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man die Last der Knechtschaft insgesamt verringern könne. Herr Puntila sagte daraufhin zwar eine wohlwollende Prüfung zu, aber wie in der Folge noch so oft, erwies sich knechtisches Gedankengut in den Augen der Herren natürlich als undurchführbar.

Und um die Unverfrorenheit der Knechte, sich in die ehernen Angelegenheiten der Herren einzumischen, zu unterstreichen, wurden sie mit allerlei schlimmen Unterstellungen bedacht. Seid Ihr denn etwas Besseres, ihr Knechte da oben, als die da unten?

Doch die Knechte ließen sich nicht entmutigen und versuchten es nochmals sachlich: Wenn man die tatsächliche Belastung am Boden unter Berücksichtigung der Zahl der betroffenen Knechte berechnet, könnte es doch Alternativen geben, die der Knechtschaft generell eine Erleichterung bringen? Warum nicht spätestens dann die Knechte ernst nehmen? Nein, lieber griffen die Herren die Anregungen der Knechte mit scheinheiligen Argumenten an. Daß man sich dabei fast lächerlich machte spielte keine Rolle, schließlich war man ja Gutsherr. So landete z.B. auch Vergleichsroute Nr. 3 in der Versenkung.

Hättet Ihr doch spätestens dann Eure Zusage wahrgemacht, Herr Puntila, sich um die Belange der Knechtschaft kümmern zu wollen! Ihr hättet nur Euer NIROS-Vehikel entsprechend aufrüsten und die naheliegenden Varianten, darunter die der Knechte, draufladen müssen!

Was herausgekommen wäre, wissen die Knechte natürlich nicht. Vielleicht hätte es aber viel Ähnlichkeit mit dem gehabt, was die Knechte-Kommission jetzt vorschlägt. Ob dieses wirklich gut ist, wissen die Knechte natürlich noch nicht. Noch kennen sie keine Details. Auch müßte Herr Puntila nun seine hoffentlich in der Zwischenzeit reparierten Vehikel einsetzen und die Ergebnisse dann offenlegen.

Wie auch immer, die Chance, schon vor fast drei Jahren das Los der Knechte ernsthaft auf zu verbessern hat Herr Puntila verpaßt. Da mußten erst Justitia und die Knechte-Kommission ordentlich Dampf machen.

Hoffentlich haben Sie dazugelernt, Herr Puntila, und Ihre „Goodwill“-Werbekampagne ist mehr als eine trunkene Idee. Machen Sie jetzt Nägel mit Köpfen!

Allerdings: Im Gegensatz zu Knecht Matti bleibt die IG Ihnen erhalten, Herr Puntila!


Nachgebessert (10.3.2004)

... werden Sie heute (10.3.2004) alle haben:

Die Fluglärmkommission hat wohl das passive Hinnehmen, wie wir es bei der Einführung der Taunus-Routen sahen, zugunsten einer aktiven (Mit-)Gestaltungsfunktion aufgegeben. Sie hat auf eigene Initiative Kommunen und (teilweise) weitere Betroffene einbezogen. Sie hat sich qualitätssichernd in den Prozeß der Flugroutenüberprüfung eingeschaltet.

Die DFS hat - formal auf freiwilliger Basis - das Ihr von Kassel nahegelegte Prüfprogramm durchgezogen, unterstützt durch eine krtische Kommission. Die beanstandeten Mängel an NIROS sollen auch behoben sein.

Der neue Fluglärmschutzbeauftragte hat versucht, den Beteiligten Mut zu machen, sich auch einmal an fortschrittlichen Ideen und Vorgehensweisen zu versuchen.

Dies alles bedeutet kein vorzeitiges Lob. Für eine Bewertung müssen wir das Ergebnis kennen sowie die dahinter stehenden Überlegungen, Annahmen und Parameter. Erst dann wird sich zeigen, ob der eingeschlagene Weg weiterführt.

Villeicht  wissen wir am Ende des Tages mehr.


Hutzelfeuer 2004

in Oberjosbach.


Weiter im Text mit Teil 2

(c) Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus