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Neu - Teil 2
Zur Novellierung des Fluglärmgesetzes (13.2.2004)
... fand am 08.03.2003 in Düsseldorf eine Tagung des VCD statt. Vorgetragen haben Dr. Rudolf Brüggemann (Bundesumweltministerium), Dr. Peter Wysk (OVG Münster), Hans-Heinrich Wendland (Hamburger Umweltbehörde), Prof.
Dr. Rainer Guski (Uni Bochum), Dr. Joachim Kastka (Uni Düsseldorf), Joachim Hans Beckers (Bundesvereinigung gegen Fluglärm), Axel Welge (Dt. Städtetag) und Carsten Hansen (Dt. Städte- und Gemeindebund).
Der Tagungsband ist als Download (pdf-Datei) auf der Internet-Seite des VCD (www.vcd.org) verfügbar (unter “Temen\Verkehrslärm\Workshopreihe”).
Beginn der Anhörung im Planfeststellungsverfahren A 380 - Werft (5.1.2004)
Am 15. Januar 2004 beginnt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die gesetzlich vorgeschriebene Erörterung zu den geplanten Wartungsanlagen für den Airbus A 380.
Anhörungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt, das auch die Erörterung durchführt.
Im Erörterungstermin bietet sich die Gelegenheit, Bedenken vorzutragen und zu erörtern. Verfahrensbeteiligte neben dem Regierungspräsidium Darmstadt sind Fraport mit
Gutachtern und Juristen, Träger öffentlicher Belange und Kommunen. Aber auch jeder, der im PFV schriftliche Einwendungen erhoben hat, ist teilnahmeberechtigt. Man
darf sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Also:
15. Januar 2004, erster Tag des Erörterungstermins A380-Werft - ein Termin, bei dem sich erneut dokumentieren läßt, daß sich die Menschen in der Region standhaft gegen
die beabsichtigte Flughafenerweiterung wehren. Wer am 15.01.04 ruhig zu Hause bleibt, hat bald kein ruhiges Zuhause mehr!
Folgen Sie deshalb dem Aufruf der Bürgerinitiativen rund um den Moloch Flughafen. Kommen Sie am Donnerstag den 15. Januar 2004 zum Eröffnungstermin. Ort:
Dreieichstr. 12 - 14, Industriegebiet Ost Mörfelden. Einlaß in die Halle ist ab 8.00 Uhr. Beginn der Erörterung 9.00 Uhr. Eine Demonstration vor der Halle findet um 9 Uhr statt.
Wer sich nicht den ganzen Tag freinehmen kann, sollte wenigstens bis 11.00 Uhr teilnehmen.
Die Wirkung: An diesem Tag ist die Aufmerksamkeit von Fernsehen, Funk und Printmedien auf das Ereignis gerichtet. Das ist unsere Chance! Nur wenn wir viele sind,
werden wir wahrgenommen. Wir werden an unserer Präsenz gemessen. Darum sollte wirklich jeder Einwender kommen. Aber nicht nur jeder Einwender, sondern alle, die gegen den Ausbau sind.
Es gibt zehntausende Einwender. Jeder Einwender hat das Recht auf Teilnahme. Die Halle hat 1.000 Plätze. Möglicherweise muß der Anhörungstermin vertagt werden oder er
platzt sogar, wenn mehr als 1.000 Leute in die Halle wollen...
Einwender, die persönlich verhindert sind, können eine andere Person mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen - hierzu wird eine Vollmacht (wer vertritt wen, wann, für wie
lange) benötigt. Ein Einwender kann einen Beistand mitbringen.
Teilnehmer müssen sich legitimieren. Obwohl Einwenderlisten vorliegen, sicherheitshalber Kopie des eigenen Einwendungsschreibens mitbringen.
Bevollmächtigte müssen Vollmacht derjenigen vorlegen, die sie vertreten.
Falls Sie aus technischen Gründen nicht reingelassen werden, sollten Sie sich das von den Ordnern schriftlich bestätigen lassen.
Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt (z.B. Tagesordnung, Lageplan, Verkehrsanbindung) zum Erörterungstermin unter http://www.planfeststellung-a380.de .
Nehmen Sie Bleistift, Lineal und ein Blatt Papier. (ergänzt: 27.12.2003)
... Dann zeichnen Sie am linken Rand des Blattes eine senkrechte Linie von 16 cm Länge. Oben fügen Sie nach rechts eine waagrechte Linie von 8 cm an. Nun schließen
Sie die Figur zu einem Dreieck, indem Sie die beiden offenen Enden verbinden. Wenn Sie jetzt die Länge der zuletzt gezeichneten Strecke messen, werden Sie - so Pythagoras
will - knapp 17,9 cm erhalten. Multiplizieren Sie nun alle Längen mit 100, so haben Sie die neue TABUM-Geometrie in Metern. Konkret:
Ein Flieger, der heute den Taunus in 1600 m Höhe überquert, also von einem senkrecht darunter lebenden geplagten Bürger 1600 m entfernt ist, wird nach den neuen
Routenvorschlägen, d.h. wenn er ca. 800 m weiter westlich fliegt, gerade einmal 1790 m vom Geplagten entfernt sein. Die zusätzliche Entfernung von 190 m bewirkt keine hörbare
Lärmreduzierung. Sie werden keinen Unterschied zu heute hören!
Wird es besser, wenn wir niedrig fliegende Jumbos betrachten? Bei einer Überflughöhe von 1400 m ergibt die Rechnung gerade einmal 212 m zusätzlichen Abstand. Auch diesen Unterschied werden Sie nicht hören!
“Aber wenigstens werden sie nicht mehr direkt über unseren Köpfen fliegen”, sagt mein Nachbar: Ein Jumbo hat eine Spannweite von 64 m. 800 m entsprechen somit 12,5
Spannweiten. Wenn Sie das nächste mal einen Jumbo beobachten, können Sie selbst abschätzen, wieviel bzw. -wenig das ausmacht.
Besser als Nichts? Wohl kaum. Da müßte das angekündigte neue Steigverhalten schon gewaltig an zusätzlicher Höhe bringen. Aber bei Jumbos - so hat man uns früher gesagt -
seien die Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. Auch beim besten Willen: Das Glas ist leider noch nicht einmal halb voll!
Freuen Sie sich kurzfristig lieber auf Konjunkturaufschwung und Steuerreform. Stoßen Sie mit der Interessengemeinschaft gegen den Fluglärm im Taunus aber mit einem vollen
Glas an. Wir haben “Bewegung” in die Flugroutendiskussion gebracht. Wir haben vor dem VGH in Kassel gegen LBA/DFS fachlich und juristisch obsiegt und wir sind auch für die
Revision in Leipzig gerüstet. In Sachen Fluglärm geht der K(r)ampf leider auch 2004 noch weiter!
In diesem Sinne erholsame Feiertage und alles Gute zum neuen Jahr.
Ihr Wolfgang Berger (IG-Internet-Redaktion)
Ist Rilax an “Wunderheilung” gescheitert?
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren das RILAX-Urteil des
Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim gekippt. Eine eingehende Würdigung ist natürlich erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung möglich. Die Pressemitteilung des Gerichts folgt unten. Soviel vorweg:
Maßgeblich war neben der Verneinung eines kommunalen Anhörungsrechtes bei der Festlegung von Flugverfahren offensichtlich, daß das Luftfahrtbundesamt während des
erstinstanzlichen Verfahrens die Überflughöhen angehoben hat, was das Gericht als “Abwägung” wertete. Deshalb seien die schutzwürdigen Belange der Kläger nicht
willkürlich hinter flugsicherheitstechnische Gesichtspunkte zurückgestellt worden. D.h. selbst wenn die ursprüngliche Planung mangelhaft war, konnten diese Mängel durch
Maßnahmen während des Verfahrens so “geheilt” werden, daß die Klagen keinen Erfolg haben konnten.
Das klingt bekannt. Einen solchen Fall von “Wunderheilung” gab es auch im Taunus. Hat jetzt die Schlamperei Methode? Erst mal eine Rechtsverordnung als Versuchsballon
erlassen und dann nach Bedarf anpassen? Planung von Flugverfahren nach “Trial and Error”? Wird so etwa auch in anderen Bereichen - z.B. bei der Sicherheit - verfahren?
Worauf müssen wir uns im Taunus gefaßt machen? Wird uns das, was die DFS Bürgern und der Flüglärmkommission jetzt als “Good Will” verkauft, nämlich die freiwillige
Überprüfung der Routen, demnächst vor Gericht das Genick brechen?
Pressemitteilung Nr. 54/2003: BVerwG 9 C 6.02
Klagen aus dem Südschwarzwald gegen den Überflugverkehr zum Flughafen Zürich abgewiesen
26.11.2003: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von elf Städten und Gemeinden aus dem Südschwarzwald und zweier Anwohner aus dieser
Gegend abgewiesen. Die Klagen richteten sich gegen die Festlegung des so genannten Anfangsanflugpunktes "RILAX" östlich von Donaueschingen und das über diesem Punkt
angeordnete Warteverfahren. Hier wird der von Norden kommende Anflugverkehr auf den Flughafen Zürich gesammelt und auf die Einflugstrecke weitergeleitet. Ist dies nicht
möglich, werden die Flugzeuge zunächst in die sich über den klagenden Gemeinden erstreckende Warteschleife verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
hatte den Klagen stattgegeben. Er sah die Rechte der Kläger durch die angegriffenen Flugverfahren als verletzt an. Lärmmessungen hätten ergeben, dass der Fluglärm in dem
Gebiet zwar nicht unzumutbar, aber doch so erheblich sei, dass er bei der Bestimmung der Flugverfahren in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen. Dies sei nicht
geschehen. Außerdem hätten die Rechtsverordnungen des Luftfahrt-Bundesamtes, durch die der Anfangsanflugpunkt und das Warteverfahren festgelegt worden seien, nicht ohne
vorherige Anhörung der Gemeinden ergehen dürfen.
Auf die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Anders als die Vorinstanz hält das Bundesverwaltungsgericht das
Luftfahrt-Bundesamt nicht für verpflichtet, vor Erlass der Verordnungen zur Festlegung der Flugverfahren die betroffenen Gemeinden anzuhören. Ein solches Beteiligungsrecht der
Gemeinden sei im Gesetz nicht vorgesehen und auch von Verfassungs wegen nicht geboten.
Auch eine willkürliche Missachtung der Lärmschutzinteressen der betroffenen Gemeinden und Anwohner könne dem Luftfahrt-Bundesamt nicht vorgeworfen werden. Zwar habe nach
den das Bundesverwaltungsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz bei der erstmaligen Festlegung des Anfangsanflugpunktes und des
Warteverfahrens im Jahre 2000 eine Abwägung der Lärmschutzbelange der Kläger nicht stattgefunden. Bereits während des Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof sei
jedoch durch das Luftfahrt-Bundesamt die Mindestflughöhe für das Warteverfahren von ursprünglich 7000 Fuß über NN durch eine Änderung der maßgeblichen Verordnungen auf 13.000 Fuß angehoben worden. Dies sei ersichtlich mit Rücksicht auf die
Lärmschutzinteressen der betroffenen Anwohner und Gemeinden geschehen. Da nach der tatrichterlichen Würdigung des Verwaltungsgerichtshofs schon der bei einer
Mindestwarteflughöhe von 7000 Fuß gemessene Fluglärm für die Betroffenen nicht unzumutbar gewesen sei, müsse dies erst recht im Hinblick auf die angehobene Mindestwarteflughöhe gelten. Es spreche daher nichts dafür, dass
die in dieser Anhebung zum Ausdruck kommende Abwägung durch das Luftfahrt-Bundesamt die schutzwürdigen Belange der Kläger willkürlich hinter flugsicherheitstechnische Gesichtspunkte zurück stelle; allein darauf könnten die Verordnungen nach der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerichtlich überprüft werden. Umso mehr müsse dies für das Warteverfahren und den Anfangsanflugpunkt nach Maßgabe der
nunmehr geltenden, nach dem Urteil der Vorinstanz erneut geänderten Verordnung gelten, die auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen sei. In ihr werde noch weitergehend auf
die Lärmschutzbelange der Bevölkerung Rücksicht genommen durch eine erneute Erhöhung der Mindestflughöhe für das Warteverfahren in den Nachtstunden auf 18.000
Fuß sowie durch weitere Beschränkungen des Anflugverfahrens nachts und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
BVerwG 9 C 6.02 - Urteil vom 26. November 2003 (rote Hervorhebungen durch die Fluglaerm-Taunus-Redaktion)
Privatkläger müssen ihren Erfolg gegen die neuen Flugrouten vor dem Bundesverwaltungsgericht verteidigen. (3.10.2003)
Mit seiner Entscheidung vom 1.9.2003 hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde von Fraport gegen das Urteil des VGH Kassel vom
11.2.2003 mangels Beschwerdebefugnis verworfen. Der Beschwerde der beklagten Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Luftfahrt Bundesamt) wurde wegen der
grundsätzlichen Bedeutung des Verahrens stattgegeben. Das Revisionsverfahren böte Gelegenheit, die Rechtsprechung zum Rechtschutz gegen Lärmbelastungen zu vertiefen, so das Gericht.
Das Urteil des VGH Kassel ist damit jedoch nicht aufgehoben, lediglich die Entscheidung zur Nichtzulassung der Revision.
Die Beschwerde des LBA wird nun automatisch als Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgeführt. Das LBA hat die Revision innerhalb eines Monats
nach Zustellung des Beschlusses zu begründen. Auf diese Begründung werden die Privatkläger zu erwidern haben. Das Bundesverwaltungsgericht kann dann entweder eine
eigene Entscheidung zur Sache treffen oder das Verfahren an den VGH Kassel zurückverweisen.
Auch diese folgenden Schritte werden seitens des Rechtshilfefonds, der für die Verfahrenskosten geradestehen muß, erhebliche finanzielle Anstrengungen
bedeuten. Unterstützen auch Sie den erfolgreichen Abschluß des Erreichten vor dem Bundesverwaltungsgericht durch Abgabe Ihrer Erklärung (wahlweise) und Überweisung
Ihrer Spende auf das Treuhandkonto (Konto Dr. W. Berger u. D. Neumann, Nr. 6000 652 839 bei der Frankfurter Volksbank, BLZ 501 900 00, Verwendungszweck “Rechtshilfefonds”).
Das entscheidende Genehmigungsverfahren zur Flughafenerweiterung hat begonnen (10.9.2003)
Per LKW lieferte Fraport gestern die Antragsunterlagen für die neue Nordwestbahn beim Regierungspräsidenten in Darmstadt ab. Erste Stimmen zur geplanten Flughafenerweiterung:
Fluglärmkommission hört Betroffene (30.7.2003)
Am 29.7.2003 hatten TABUM-Anrainer die Möglichkeit, vor der Fluglärmkommission ihre Standpunkte und Erwartungen vorzutragen. Zu der Sitzung waren die Kommunen der
klagenden “Taunusschiene”, Privatkläger, der Verein W.U.T. e.V., die BI Schmitten, der Arbeitskreis Zukunftsfähiger Luftverkehr und ein Vertreter der Initiative WIDEMA (Wicker,
Delkenheim, Massenheim) geladen. Hier die Beiträge, soweit sie uns vorliegen:
Einwendung gegen den Flughafen-Ausbau Jetzt gilt's: Ohne Einspruch keinen Anpruch !!! (ergänzt 13.7.2003)
Die Unterlagen für die erste Ausbaustufe (A 380) liegen seit 23.6.2003 aus. Allgemeines zum Planfeststellungsverfahren finden Sie hier, Hinweise zum A 380-Verfahren hier. Die
Strategien in den einzelnen Orten sind unterschiedlich. Die folgenden Beispiele können Sie übernehmen, modifizieren oder auch nur als Anregung für ein eigenes Schreiben nehmen - Hauptsache Sie äußern sich:
- Standard-Einwendung aus Königstein, auch einsetzbar für andere TABUM-Anrainer (neu)
- Endgültige Standard-Einwendung aus Glashütten (auch einsetzbar für andere TABUM-Anrainer) und Vorgehensbeschreibung (neu)
- Vorschlag von ProfuFutura für eine Standard-Einwendung für Schloßborn
- Standard-Einwendung, die noch vor Auslage der Unterlagen erstellt wurde und Basis für das Vorgehen in Eppstein ist.
Hintergrund:
Das erste von zwei Genehmigungsverfahren beginnt am 23.06.2003. Die Abgabefrist für Einsprüche endet am 5.08.2003.
(11.6.2003)
Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist noch nicht genehmigt. Nur das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Trotz umfangreicher Bedenken von
Kommunen, Naturschutzbehörden und 50.000 Bürgern kam das Regierungspräsidium Darmstadt unter politischem Druck von Wirtschaftminister Dieter Posch zu dem Ergebnis,
"die Nordwest-Variante" zusammen mit dem Bau eines neuen Terminals im Süden von der Größe des derzeitigen Münchener Flughafens "kann raumverträglich gemacht
werden", wenn noch einige gesetzliche Hürden wie Bannwald-Verordnung und Regionalplan beseitigt werden.
Betroffen von diesem Ausbau sind alle Bewohner des Rhein-Main-Gebietes und besonders Besitzer von Immobilien in diesem Gebiet. Diese müssen jetzt in den beiden folgenden Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren), eine Einwendung erheben, um Ihre Anspüche bezüglich gesundheiltlicher Aspekte und Wertminderung ihrer
Immobilie zu wahren. Dies gilt sowohl für die erste Ausbaustufe, Erweiterung für den Airbus A380, als auch die zweite Ausbaustufe, Bau des Terminal Süd und Landebahn
Nordwest (oder Nordost). Wer keine Einwendung macht, geht leer aus! (Quelle: ProfuFutura)
Die IG wird das Einlegen von Einsprüchen taunusweit unterstützen. Näheres in Kürze.
Zu einem Workshop "Kein Ausbau des Flughafens in Frankfurt? Rechtliche K.o.-Kriterien und politische Abwehrstrategien" (11.6.2003)
am Samstag, den 5. Juli 2003, von 9.30 bis 17.15 Uhr im Bürgerhaus Rumpenheim, Offenbachladen, laden ecopol und die Bürgerinitiative Sachsenhausen ein. Hintergrund:
Unterschiedliche rechtliche, planerische und technische Aspekte sowie Umweltbelange stellen die groß angelegten Ausbaupläne der Fraport AG zunehmend in Frage. Der
Workshop zielt daher darauf ab, die entscheidenden Ausbauhindernisse stärker als bisher in ihren politischen und rechtlichen Zusammenhängen darzustellen, besonders in Hinblick
auf das Planfeststellungsverfahren für den Airbus A 380. Noch ist Zeit, das Ausbauprojekt zu stoppen!!
Die Tagung lädt Sie dazu ein, gemeinsam mit den eingeladenen Referenten strategische Fragen zur Verhinderung der Flughafenerweiterung zu diskutieren. Der Workshop wendet
sich insbesondere an Bürgerinitiativen, Verbände, Kommunen und Politiker.
Die Teilnahmegebühr beträgt 75 EUR (inkl. Mittagessen, Tagungsgetränke und Tagungsunterlagen). Weitere Informationen: Tagungsprogramm, Anmeldeformular.
(Quelle: ecopol Gesellschaft für systemische Kommunalentwicklung und Politikberatung mbH, Annastraße 28, D- 97072 Würzburg); Ecopol steht Ihnen als Organisator des Workshops für Rückfragen
jederzei gerne zur Verfügung: Wenden Sie sich an Heike Roelofsen oder Alexander Kupfahl, Tel. 0931 / 35 35 0 35, E-Mail: ecopol@t-online.de)
BI Schmitten kämpft für den Naturschutz (11.6.2003)
Bereits im Eilantrag der Kommunen hatte der Verwaltungsgerichtshof erklärt, daß sich die
Kommunen nicht auf den Naturschutz berufen könnten, dies sei Sache des Staates. Doch wo bleibt das Engagement des Staates? Der Staat hat sich diesbezüglich nicht gerührt. Welcher “Staat” eigentlich?
Die BI Schmitten gibt sich mit dieser Situation nicht abfinden und hat sich in offenen Briefen an die Bürgermeister der “Taunusschiene” sowie den Hessischen Verkehrsminister gewandt (hier die Anlage zu den Briefen).
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Sonntag, 18. Mai: Fahrrad-Demo gegen Flughafenausbau (17.5.2003)
Wie schon am 8.9.2001 und am 13.4.2002 fand auch heuer wieder eine Fahrad-Demo gegen den Flughafenausbau statt und rund 300 Radler kamen. Zum Abschied
des scheidenden Fluglärmbeauftragten (31.3.2003) Wir begrüßen den “Neuen” (2.4.2003)
Georg M. Müller, der neue Lärmschutzbeauftragte am Frankfurter Flughafen hat sein Amt angetreten. Wir wünschen ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt und bieten ihm einen sachlichen,
konstruktiven Dialog zu den gemeinsamen Themen an.
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VGH Kassel: Kapazitäts-Wildwuchs am Frankfurter Flughafen und lärmkontingentierter nächtlicher Schlafraub rechtens
(3.4.2003) Lesen Sie hier. Tag gegen Lärm am 30. April 2003 (1.4.2003)
Wertverlust für Immobilien - kein Anspruch ohne Einspruch (2.4.2003)
Die Beleihungswerte von Immobilien in den vom Flughafen-Ausbau besonders betroffenen Bereichen werden von Banken teilweise schon heute niedriger angesetzt. Lesen sie hier.
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Hutzelfeuer 2003 gegen den Fluglärm im Taunus wieder ein voller Erfolg
Dörrobst und Hutzelfeuer gegen Fluglärm: Ein Bericht aus Schloßborn (12.3.2003)
Am 8. März 2003: Veranstaltung zur Novelle des Fluglärmgesetzes (korrigiert 6.2.2003)
Das deutsche Fluglärmgesetz ist hoffningslos veraltet. Die Fluglärmbetroffenen leiden unter fehlenden Grenzwerten, unzureichenden Entschädigungsregelungen und fehlenden
formellen Verfahrensvorschriften, die das Handeln der Gutsherren der Lüfte durchschaubar und nachvollziehbar machen. Die Novellierung ist in der letzten Legislaturperiode an der
Luftfahrt-Lobby gescheitert. Geht es in der neuen Legislaturperiode weiter?
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) veranstaltet am Samstag, den 8. März 2003, in Düsseldorf einen Workshop zur Novelle des Fluglärmgesetzes. Mehr hier.
FRAPORT beantragt Planfeststellung für erste Teile des
Generalausbauplans, doch der zugesagte Antrag auf Nachtflugverbot steht weiter aus (29.1.2003)
Nach Informationen der GRÜNEN hat Fraport heute (29.1.2003) die Planfeststellung der A380 Werft beim Darmstädter Regierungspräsidenten beantragt. Diese Werft ist ein
wichtiger Bestandteil des am 20. Novembers 2002 vorgestellten Generalausbauplans der Fraport AG. Das Versprechen gleichzeitig mit der Umsetzung der Ausbauplanung ein
Nachtflugverbot zu beantragen wird schon jetzt gebrochen. GRÜNE werfen Koch deshalb Wortbruch vor. Vgl. hierzu Pressemitteilung der Grünen.
Fraport Verkehrszahlen 2002 GRÜNE werfen Fraport Schönfärberei vor (21.1.2003)
Aktuell 21.1.2003: Negatives Wachstum der Fraport-Verkehrszahlen gegenüber 2002. GRÜNE werfen Fraport Schönfärberei vor. Vgl. hierzu Pressemitteilung der Grünen.
Studie bestätigt extreme Fluglärmbetroffenheit im Taunus (16.1.2003)
Besonders beunruhigend sei, daß die überwältigende Mehrheit der Bewohner ehemals ruhiger Wohnlagen nicht wieder in die zwischenzeitlich verlärmten
Taunus-Regionen ziehen und dort keinesfalls investieren würde. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus und dem Verein Wohnen und Umwelt im Taunus e.V. (W.U.T.) beim Deutschen Fluglärmdienst in Auftrag gegebene Pilotstudie.
Über weitere Ergebnisse der Studie informiert W.U.T.
Zur Information (26.12.2002)
Über das Nachtflugverbot äußert sich die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE in einer Pressenotiz. Über “neue Kräfte braucht das Land” sinnieren die
FlughafenAusbauGegner Hessen (FAG) in ihrer Pressemitteilung.
Schön, daß man sich wieder einmal trifft (ergänzt 26.12.2002)
... meinten Mensch und Tier am 13. Dezember 2002 in Glashütten. Das Fraport-InfoMobil war wieder einmal da - wir auch. Argumente wurden ausgetauscht, die meisten kannte
man schon. Den Standpunkt der Fluglärm-Gegner finden Sie in der W.U.T-Pressenotiz.
Publikum, das überzeugt werden wollte, fand sich kaum ein. Eine Dame konnte ihre Emotionen nicht zurückhalten. Da wurde es in der Kälte plötzlich einmal hitzig. Ein
anderer Besucher bemerkte kühl, daß Fraport es selbst bei einem Besuch in Glashütten nicht für notwendig hält, die präsentierten großformatigen Routenpläne im Norden über die
Höhe von Niederjosbach hinaus zu erweitern. Der Hochtaunus ist halt immer noch Fluglärm-Niemandsland - nicht nur bei der DFS sondern auch bei Fraport.
Hessische Landtagskandidaten präsentierten sich In Oberjosbach
- ein subjektiver Bericht von Dr. Wolfgang Berger (13.12.2002)
Thema: (Wie) Kann die Politik den Fluglärm im Taunus stoppen!?
In den Eingangsstatements glänzten Herr Beuth (CDU), Herr Müller (FDP) durch jeweils 5-minütiges Nichtssagen, wenngleich dies Herrn Müller differenzierter gelang. Zu Ende der
Veranstaltung verstieg sich Herr Beuth auf die “Es-wird-leiser-Lüge” während Mitbewerber Müller die (angeblichen) Verdienste der Hessischen FDP in Sachen Fluglärm pries.
Widerspruch aus dem Publikum blieb da natürlich nicht aus.
Herr Pörtner (SPD) versuchte sich als Realist zu positionieren und gab schon zu Beginn zu erkennen, daß er einen Flughafenausbau für unausweichlich hält, in Sachen Fluglärm
ansonsten aber auf die anhängige Klage der Taunusschiene setzt. Letzlich blieb ihm allerdings auch nur der Rückzug auf das Ausbau-Paradigma seiner Partei und hinter die
Hoffnung auf die Verwaltungsrichter - fast so, als sei die eingereichte Klage ein Verdienst der SPD.
Erschreckend: Zum Thema Wirtschaftlichkeit befragt, reduzierten alle Kandidaten die Überlegungen im wesentlichen auf den Aspekt der Profitabilität aus Sicht von Fraport. Kein Gedanke z.B. an die ökologischen und sozialen Kosten, die von Dritten oder der Gesellschaft getragen werden.
Dr. Seel (Grüne) legte - näher an der Themenstellung - die Position der Grünen dar. Ob das Nein zur Flughafenerweiterung und die alternativen Verkehrskonzepte auch in der
angedeuteten denkbaren Koalition mit der SPD Bestand haben, sieht Dr. Seel wohl überzeugter als mancher stille Zweifler im Auditorium.
Herr Hartmann (FAG Hessen), stellte schon zu Anfang klar, daß seine Partei zwar die Ausbau-Gegnerschaft als erstes Thema sähe, nicht aber den Flughafen als solches in
Frage stelle und darüberhinaus auch ein vollwertiges Parteiprogramm verfolge. Seiner Ansicht nach fallen bei einem Ausbau auch die letzten Ruhe-Enklaven, wie sie heute etwa noch im Limburger Raum zu finden sind.
Während sich Schwarz-Rot-Gelb in den Argumentationen der zweiten Fragerunde als weitgehend gläubig an die Ergebnisse des Mediationsverfahrens erwiesen, klangen bei den Mitbewerbern schon eher Zweifel an (vgl. z.B. hier und hier). Kontrovers wurde auch die (angebliche) Jobmaschine (vgl. z.B. hier und hier) diskutiert.
Interessant, aber leider im Zeitrahmen wohl nicht möglich, wäre eine Behandlung der Abgrenzung zwischen Grünen und FAG gewesen.
Bürgerinnen und Bürger wehren sich bei der EU (21.11.2002)
Die Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus ruft zur Unterstützung einer Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, das
Regierungspräsidium Darmstadt und das Land Hessen wegen des Verstoßes der Landesplanerischen Beurteilung im Raumordnungsverfahren gegen EU-Regelungen auf.
Die Beschwerde ist für Sie kostenfrei und ohne weitere juritische Konsequenzen, jedoch eine wichtige politische Demonstration Ihres Unmutes gegen die Art und Weise, wie
gegen Menschen und Natur der Ausbau des Frankfurter Flughafens durchgeboxt wird.
Wir bitten Sie, die Beschwerde
(PDF, 110kB) herunterzuladen, auszudrucken, zu unterschreiben und an die Europäische Kommission zu schicken. Bitte vergessen
Sie nicht, vor der Unterschrift auf Seite 1 Ihren Absender einzutragen!
Gündung einer Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Bad Homburg (23.10.2002)
Vielen Bürgern ist in den letzten Monaten aufgefallen, daß der Fluglärm in Bad Homburg spürbar zugenommen hat und zumindest zeitweise die Grenze zur Belästigung
überschreitet. Zur Information über die Hintergründe und zur Diskussion über Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, trafen sich interessierte Bürger am Freitag, den 18.10.02 in Bad Homburg und gründeten eine Bürgerinitiative gegen Fluglärm.
Lärmbeschwerden als Ordnungswidrigkeitenanzeige (13.10.2002)
Dröhnender Fluglärm über dem Haus? Flieger zu tief oder auf falscher Route? Dann erstatten Sie eine Anzeige beim Luftfahrtbundesamt. Es ist die zuständigen Behörde zur
Ahndung einer Abweichung vom Sollkurs, der Sollhöhe und dem Sollkorridor beim An- und Abflug zum/vom Frankfurter Flughafen. Eine Anzeige ist wegen des in
Wiederholungsfällen drohenden Attestes der luftverkehrlichen "Unzuverlässigkeit" weit effektiver als Beschwerden bei Herrn Brunier oder der Fraport, die den Piloten mit ihrer
Beschwerdestelle gerade den Ärger von Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten ersparen will. (Quelle Bündnis der Bürgerinitiativen)
Richten Sie deshalb Ihre Beschwerden an: Luftfahrt-Bundesamt - Verwaltungsstelle Flugsicherung - Referat 5.3
Ordnungswidrigkeitenstelle - Postfach 10 03 32 - 63003 Offenbach Tel. 06103 / 707-0 (Herr Dölp oder Herr Knierim), Fax -3909
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Die BI Sachsenhausen und 3 Kommunen haben gemeinsam Beschwerde
bei der europäischen Kommission wegen Verstoßes
der landesplanerischen Beurteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen EU-Richtlinien eingelegt. (13.10.2002)
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IG fordert in einem Brief an MP Koch Umweltverträglichkeitsprüfung für den A380
(13.10.2002)
2. Klage aus Baden Württemberg thematisiert auch
Sicherheitsproblematik (13.10.2002)
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Gutachten der Städte Wiesbaden und Mainz verzögert sich (23.9.2002)
Im Frühjahr 2002 hatten die Städte Wiesbaden und Mainz im Zusammenhang mit der am 19.04.2001 eingeführten Flugroute GOGAS die Gesellschaft für Luftverkehrsforschung,
Berlin mit einem € 60.900 teuren, Gutachten beauftragt. Mit diesem - bei der IG auf Vorbehalte gesoßenen - Gutachten soll untersucht werden, ob der mit GOGAS-Route für
Wiesbaden und Mainz verursachte zusätzliche Fluglärm durch andere Alternativen vermindert (z.B. durch östliches Verschieben der Fox- bzw. TABUM-Route) werden kann.
Das Gutachten sollte im Sommer 2002 vorgelegt werden.
Ein Mitstreiter hat sich bei der Stadt Wiesbaden nach dem Termin der Fertigstellung dieses Gutachtens erkundigt. Danach stoße das in Auftrag gegebene Gutachten auf
Schwierigkeiten. Die Gesellschaft für Luftverkehrsforschung bestehe darauf, die z. Zt. existierenden unterschiedlichen Flugrouten (Flugzeugnmix von Routen) in die
Untersuchung mit einzubeziehen. FRAPORT und Lufthansa verweigern bis jetzt die Bereitstellung entsprechender Unterlagen aus Datenschutzgründen. Man rechne deshalb
nicht vor Anfang 2003 mit der Fertigstellung des Gutachtens.
Die Arie der Datenschutzgründe kennen wir doch schon: So wurden klagenden Städten digitale Flugspuraufzeichnungen (“FANOMOS”-Daten) mit diesem Grund verweigert.
Später ging es dann doch - man mußte nur einige Daten anonymisieren. Offenbar fehlt es hier am guten Willen!
So anscheinend auch bei der DFS: Auf ein Schreiben der Ortsgruppen Glashütten und Niedernhausen vom 15. August 2002, in dem es um monetäre Gründe für die
gegenwärtige Untätigkeit der DFS geht, steht die Antwort immer noch aus.
Leiser werden ... (11.8.2002, ergänzt 23.9.2002)
... soll es mit dem Bau der Nordwestvariante im Taunus. So oder ähnlich lauten die Versprechungen der Politiker in der Vorwahlzeit zum Landtag, zuletzt wieder von Herrn
Posch (vgl. FAZ vom 17.9.2002). Bürgerinnen und Bürger sollten jedoch wissen, daß es sich hierbei um unverbindliches “in Aussicht-Stellen”
ohne jeden Rechtsanspruch handelt - basierend auf vorläufigen Überlegungen bei der DFS. Dies folgt u.a. aus
einem Schreiben von MP Roland Koch an ein IG-Mitglied. Darin heißt es z.B. wörtlich (Hervorhebungen durch die Redaktion):
“Nach den bisherigen, vorläufigen Planungen der Deutschen Flugsicherung würden bei Realisierung der Nordwest-Variante die heutigen Nordabflugstrecken ... nur noch in einem
geringen Umfang nutzbar sein ... Eine verbindliche Auskunft über die genauen Flugrouten nach Inbetriebnahme der Nordwestnahn kann allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund des frühen Planungsstandes noch nicht erfolgen.”
Wir halten es für unverantwortlich, der Bevölkerung mit solch vagen Eventualitäten Sand in die Augen streuen zu wollen. Hinzu kommt, daß die Zahl der Flieger durch die
betrachteten Routenvarianten nicht abnehmen, sondern mit dem geplanten Fraport-Wachstum (siehe auch hier und hier) steigen wird. Dies dürfte den angepriesenen
denkbaren Vorteil größerer Überflughöhen kompensieren, so daß es sich bei dem “Leiser-Versprechen” sogar um eine faktisch falsche Aussage handelt. Eine
vertiefende, aktuelle Auseinandersetzung mit der “Leiser-Lüge” finden Sie in der Ausarbeitung des Arbeitskreises zukunftsfähiger Luftverkehr und in der
Pressemitteilung von W.U.T.
... sollte es direkt unter TABUM, wenn man dem Vorschlag einer Expertenrunde aus Flugkapitänen, Fluglärmbeauftragtem und Vertretern der Deutschen Flugsicherung (DFS)
gefolgt wäre. Indes, der Vorschlag hatte bei der DFS keinen Bestand (vgl. zuletzt z.B. TZ vom 7.8.2002). Eine von der DFS erarbeitete Alternative liegt bei der Fluglärmkommission auf Eis
. Die Ortsgruppen der IG aus Niedernhausen und Glashütten wollen sich mit dieser “Patt-Situation” nicht abfinden und haben bei der DFS zunächst um Auskunft gebeten, um welche Größenordnungen es sich bei den
angeblichen finanziellen und Ressourcen-Engpässen handelt, wegen derer alles ruht.
... solle es durch die Begrenzung des Betriebes erdgebundener Lärmverursacher - so die neue “Rasenmäher-Verordnung”. Im Ernst: Wir haben einmal die von uns registrierten Überflüge über Schloßborn untersucht und folgendes festgestellt: In die
Rasenmäher-Ruhezeiten (werktags von 0-7, 13-15 und 19-24 Uhr) fielen im Juni 2002 46% (entspricht 1530 Überflügen) und im Juli 2002 47% (entspricht 1548 Überflügen) der registrierten Flugbewegungen
(siehe auch hier und hier).
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Wünsche (23.9.2002)
... an die neue Bundesregierung hat die Luftverkehrslobby schon vor der Bundestagswahl formuliert. Eine umwelt-verträglichere Perspektive formuliert der VCD.
Kranichzüge: Vogelschlagrisiko weiter umstritten (Stand: 23.9.2002)
Wir sind nach wie vor besorgt um die Sicherheit im Taunus, und onscheinend können wir uns nicht darauf verlassen, daß das Thema "Sicherheit" von offizieller Seite
besonders intensiv analysiert wird. (vgl. FR vom 12. November 2001: "Das Thema Absturz wird in Frankfurt verdrängt"). Mitstreiter
haben erneut abgeschätzt, daß das Kollissionsrisiko mit Kranichen gegenüber früher erheblich gestiegen ist. Die aktuellen Erkenntnisse finden Sie hier (600 kB Word!)
und den dazugehörigen Anhang hier.
Schloßborn bei Westwind (23.9.2002) ... während der Mittagsruhe
Neues zu Fluglärmwirkungen (12.9.02) hier
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Planfeststellung nach “Salamitaktik” (ergänzt 23.9.02)
Klammheimlich wurden aus einem Planfeststellungsverfahren derer zwei: Verfahren 1 beginnt voraussichtlich schon im Oktober und behandelt die Wartungshalle A380, Vorfelderweiterung und
Landebahnverbreiterung, Verfahren 2 betrifft die neue Landebahn. Mit dem ersten Verfahren wird so der Ist-Zustand rechtlich festgeschrieben, auf dem die weiteren Maßnahmen aufbauen können.
Um keine Rechte zu verschenken, wird es deshalb unbedingt notwendig, zweimal Einwendungen zu erheben!
mehr hier
Neues zu Rechtsfragen (12.9.02) hier
Neuerlicher Versuch, der Bevölkerung eine Zustimmung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt abzutricksen (12.9.02)
So bewerten die Grünen Poschs neues Faltblatt zum Fluglärm.
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Jobmaschiene Fraport nimmt Fahrt auf (7.9.2002)
... allerdings im Rückwärtsgang, wie schon einmal angekündigt. Die FR vom 4.9.02 schreibt von nahezu 2000 Arbeitsplätzen, die nun bei Fraport bis 2005 auf dem Spiel
stehen. Motto des Vorstandes: “Werte schaffen für morgen”.
Wir danken allen Politikern, die mit Fraport zusammen für diese wertvolle Zukunft kämpfen.
Private Schadensersatzklagen (7.9.2002)
... waren am 29. August Gegenstand einer kleinen informellen Runde in Glashütten. Als Gesprächspartner standen den 25 Teilnehmern Rechtsanwalt Teßmer, Frankfurt, der im
Rhein-Main-Gebiet schon einschlägige Verfahren betreut, und Rechtsanwalt Zaribaf, der sich für eine Klägerin aus dem Hochtaunus Lärmschutzmaßnahmen erstreiten soll, zur Verfügung. Resumee:
- Die verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten sind durch die beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängigen Klagen der Kommunen und der privaten Musterkläger der IG grundsätzlich wahrgenommen. Wesentlich ist in diesen Verfahren der niedrige Hintergrund-Geräuschpegel. Allerdings ist hierfür in
der heutigen Rechtsprechung kein anwendbarer Präzedenzfall bekannt.
- Individuelle Schadensersatzansprüche sind aus unterschiedlichen Gründen denkbar, z.B. Kosten für Lärmschutzmaßnahmen, Entschädigung für Immobilien-Wertverlust, Einnahmen-Einbußen wegen Mietminderung oder
Investitionen in Vorhaben, die wegen der Fluglärmbelastung gescheitert sind. Hauptproblem ist der Nachweis der Kausalität.
- Grundsätzlich macht es Sinn, den Ausgang der verwaltungsgerichtlichen Verfahren abzuwarten. Da diese jedoch sehr lange dauern, ist es gleichermaßen sinnvoll,
jetzt schon gezielt auch einige exemplarische private Schadensersatzklagen anzustrengen - sofern sich die Finanzierung angemessen regeln läßt.
- Die Kosten für eine erste zivilrechtliche Instanz könnten sich in Größenordnungen von 30.000 bis 50.000 € bewegen. (Die Höhe ist stark abhängig von den
erforderlichen Gutachten.) Deshalb sind hier vor allem Bürger mit entsprechenden Rechtsschutzversicherungen angesprochen. Auch ein eigener Klagefonds ist ergänzend sinnvoll.
Einig waren sich alle, daß Schadensersatz nur der “Trostpreis” ist. Deshalb müssen wir weiterhin für den “Hauptgewinn” kämpfen, die Abschaffung der unsinnigen
neuen Routen über dem Taunus:
- Unterstützen Sie der Klage der Musterkläger vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel durch Beitritt zum Rechtshilfefonds!
- Unterstützen Sie die Arbeit und Aktionen der Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus aktiv (Kontakt) und finanziell (Spendenkonten)!
- Öffentlicher Druck: Wenden Sie sich an Politiker, werden/bleiben Sie aktiv mit Lärmbeschwerden (per Internet an www.profutura.net oder per Telefon an das Infofon des Fraport Tel. 0800-234 56 79!)!
- Organisieren Sie sich im Verein “Wohnen und Umwelt im Taunus” (WUT), der die Arbeit der IG unterstützt!
- Wenn Sie sich für eine private Klage entscheiden, bietet die IG Koordination, Kontakte und Erfahrungsaustausch an (Kontakt).
Königsteiner Workshop zum Planfeststellungsverfahren und Flughafenausbau (26.8.2002)
...fand am 24. August 2002 unerwartet große Resonanz: Statt der erwarteten 50 kamen 75 Teilnehmer, um sich für das kommende Planfeststellungsverfahren zur
Flughafenerweiterung fit zu machen. Denn wer sich in diesem Verfahren nicht äußert, verliert jeden möglichen späteren Entschädigungsanspruch!
Einen ersten Bericht finden Sie hier. Demnächst an dieser Stelle: Textbausteine zur Wahrnehmung Ihrer Rechte im Planfeststellungsverfahren.
(Weitere Information finden Sie in der Presse-Ankündigung und der Einladung der veranstaltenden IG-Ortsgruppen Königstein und Bad Soden.)
Landratswahl Hochtaunus: Beginnt eine neue Ära in Sachen Fluglärm Hochtaunus? (20.8..2002)
Amtsinhaber Jürgen Banzer (CDU) hat die Wahl gewonnen. Jetzt kommt die Zeit zur Einlösung der Zusagen und Versprechen.
Zur Erinnerung: Kurz vor der Wahl am 18. August 2002 haben wir mit Herrn Banzer ein längeres Gespräsch zum Theme Flugrouten über dem Taunus geführt (näheres hier). Es
ergab - gemessen an dem, was wir in der Vergangenheit wahrnehmen konnten - eine deutlich klarere Positionierung im Sinne der Fluglärm-Gegner - trotz bestehendem
Dissens in Sachen Flughafenerweiterung. Insbesondere wurde in dem Gespräch für die Zukunft eine engere Zusammenarbeit mit der IG in Sachen Flugrouten vereinbart - so in Form einer gemeinsamen Fluglärm-Runde. Herr Banzer, wir gratulieren Ihnen zu Ihrem Wahl-Erfolg und hoffen auf eine fruchtbare Zusammenarbeit!
Was es sonst so gab an “sauren Gurken” (bis 1.8.2002)
- Das Verkehrsaufkommen am Flughafen Frankfurt hat im Juli erstmals das Niveau des Vorjahres-Vergleichmonats übertroffen
. Spitzentag in Glashütten mit 196 von Bürgern registrierten Überflügen war der 11. Juli 2002. Das Wachstum
geht - nach der kurzen Pause durch den 11. September 2001 - seinen gewohnten Gang!
- Mit einem halb vollen Glas vergleicht der Regierungspräsident die Aussage, daß Raumverträglichkeit für die Flughafenerweiterung hergestellt werden könne. Minister Posch findet die
haarsträubende Einflußnahme auf die Formulierung im Bericht zum Raumordnungsverfahren normal - eine
unbedeutende redaktionelle Korrektur sozusagen, die aus dem halb leeren Glas ein halb volles mache. Wir meinen, um im Bild zu bleiben: Das Maß ist voll, wenn
eine zur Neutralität verpflichtete Instanz mit hinmanipulierter Wortakrobatik versucht, eine Maßnahme, die gegen geltendes Recht verstößt (Landesentwicklungsplan, Naturschutzgesetz) gegen alle Widerstände
durchzuboxen. Dabei bleibt ein Stück Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke - ganz zu schweigen von politischer Anständigkeit! (Weitere Einzelheiten hier)
- Betroffene Hunde bellen, sagt der Volksmund, und so fühlt sich Flughafen-Erweiterungs-Minister Posch genötigt, seine Gesinnungsschnüffelei in einer ellenlangen Pressenotiz zu rechtfertigen. Selbst wenn er formal im Recht wäre - was wir nicht geprüft haben - nehmen wir die Verteidigungsschrift als das was sie ist. ... Und ein Beispiel liberaler Grundhaltung hat Herr Posch damit
nicht gegeben!
- DFS-Abwiegler Raab (offiziell: DFS-Pressesprecher, in den “Tagesthemen” vom 24.7.02) befürchtet, daß eine Einbindung der Daten der bordeigenen
Kollissionswarnsysteme TCAS in die Überwachungsinformationen der Fluglotsen am Boden (“Mode-S-System”) zu einer Verwirrung der Fluglotsen durch die
zusätzlichen Informationen führen würde. Außerden bestünden laut DFS - so die Sendung - für das System Lieferengpässe. Einer der Lieferanten zumindest - die
Firma Honeywell - weiß allerdings nichts von Lieferengpässen. Der Verband deutscher Flugleiter wünscht sich die Einführung des neuen Systems mit der
ausdrücklichen Aussage, daß von einer Verwirrung der Fluglotsen keine Rede sein könne. Dennoch, die DFS will das - wie auch ein Sprecher der Deutschen
Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt bestätigte - “zusätzliche Sicherheitsnetz” nicht einführen. Dabei wäre es im Februar 2002 in der Nähe von Frankfurt fast zu
einer Katastrophe wie in Überlingen gekommen (siehe auch hier). Wer verwirrt hier bzw. ist verwirrt? Oder muß man die Zurückhaltung der DFS vor dem
Hintergrund der finanziellen Lage der privatisierten Luftüberwacher sehen?
- Gefährliche Begegnungen: Vor sechs Wochen wurde unsere Bitte um Überlassung aktueller Statistiken über gefährliche Luftfahrzeugannäherungen vom
Bundesverkehrsministerium an die DFS weitergeleitet. Auf eine Antwort warten wir immer noch. Will uns die DFS mit den Angaben nur nicht verwirren?
- Den bösen Buben spielt nach wie vor Lufthansa-Boss Weber. Jetzt droht er
auch gegen verschiedentlich diskutierte Ausweichpläne nach Hahn Klage an (zur Information: Auch gegen ein Nachtflugverbot in Frankfurt will er klagen). Wir haben
schon einmal die Ansicht geäußert, daß es sich hier um ein abgekartetes Spiel handelt, das die Politiker bis zur Wahl gegenüber dem “bösen Buben” gut
aussehen lassen soll. Daß dieses Spiel ‘mal nicht daneben geht! Politiker werden in Wahlen gewählt, aber auch Fluglinien weden ausgewählt - von den Reisenden -
oder gemieden! Und warum dann nicht gleich einmal auch prüfen was Hahn bietet?
Eigentlich sind das alles keine sauren Gurken, sondern Fakten, die uns recht geben. Also nicht entmutigen lassen - und daran denken: Widerstand ist wichtig, z.B. Lärmbeschwerden per Internet an
www.profutura.net oder per Telefon an das Infofon des Fraport Tel. 0800-234 56 79!
Jobmaschine schaltet auf Rückwärtsgang (ergänzt: 1.8.2002)
... noch bevor sie richtig zu laufen begann. Dies entnehmen wir den Zeitungen: Bei Fraport steht der Abbau von 10% der 13.000 Stellen in’s Haus - im Rahmen des Projekts
“Gemeinsam Werte schaffen für morgen”, das dem Unternehmen von der Unternehmensberatung Boston Consult verschrieben wurde, um die Verluste des Manila-Flops auszugleichen.
Fughafen-Sprecher Klaus Busch kann auch keine Hoffnungen für die Zukunft schüren. Die FR vom 10.7.2002: “Man werde versuchen, in den nächsten Jahren mit dem vorhandenen
Personal effizienter zu arbeiten. Stellen-Zuwächse seien nicht zu erwarten [...]”
Bleiben noch die trügerischen indizierten und indirekten Arbeitsplätze. Aber die sind von massiver Verdrängung bedroht. (Diese Punkte waren u.a. auch Thema im 1. Königsteiner
Flughafengespräch (Zusammenfassung, Protokoll). Vgl. auch Stellungnahme des BBI)
Aus der Traum von der Jobmaschine, der schon immer eine Chimäre war! - Oder sollte man zutreffender von Betrug reden?
Anmerkung: Ein weiteres Beispiel für Verdrängungseffekte ist der Verzicht der Stadt Frankfurt auf den Bau von 1000 Wohnungen in Sachsenhausen-Süd und Oberrad wegen
der Lärmbelästigungen, die die Flughafenerweiterung mit sich bringt. Schallschutzfenster werden nicht als gangbarer Weg angesehen, da sie die Lebensqualität und
Rekreationsmöglichkeiten der Bewohner unzulässig einschränkten. (FR vom 9.1.2002)
Gefährliche Begegnungen (8.7.2002)
Am 19. September 2001 haben wir beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen um den aktuellen Bericht der “Air Proximity Evaluation Group” (APEG)
gebeten, die Luftfahrzeugannäherungen untersucht. Wir wurden auf April 2002 vertröstet. Am 25. Juni 2002 haben wir erneut um die Informationen gebeten - insbesondere für den
Taunus und mit Aufgliederung nach Quartalen für 2002 und 2000. Die Antwort steht noch aus. Sobald wir über eine Antwort verfügen, werden wir hierüber berichten. Bis dahin finden Sie hier gesammelte Zwischenergebnisse.
In der FR vom 9.7.2002 meint DFS-Pressesprecher Axel Raab hierzu, die Frage sei nicht, ob ein Unfall passieren könne, sondern wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei. Das meinen
wir auch. Allerdings würden uns auch einmal die Rest-Wahrscheinlichkeiten interessieren, die noch als akzeptabel gelten (vgl. hierzu auch die Ausführungen zum Vogelschlag:
Obwohl die Vogelschlagwahrscheinlichkeit durch Kraniche mit TABUM um über 200% gestiegen ist, verneint die DFS eine ernsthafte Gefährdung. Unsere damalige Frage nach
der akzeptierten Rest-Wahrscheinlichkeit blieb natürlich unbeantwortet.).
Gleichschaltung im Hause Posch (28.6.2000)
Die Frankfurter Rundschau berichtet in der Ausgabe vom 28.6.2002, daß Hessens Verkehrsminister Posch seine Mitarbeiter nach ihrer Zugehörigkeit zu Initiativen für oder
gegen den Flughafenausbau befragen läßt. Angeblich sollen so “Interessenskollissionen” in dem Verfahren um den Flughafenausbau vermieden werden.
Daß nach Gegnern und Befürwortern gefragt wird ist reine Augenwischerei. Denn hierzu muß man wissen, daß es über 65 Initiativen gegen den Ausbau und eine dafür gibt. Auf
diese Weise werden dann also wesentlich nur die Gegner eines Ausbaus identifiziert und ausgegrenzt - wegen angeblicher “Besorgnis der Befangenheit”. Daß die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter schon alleine aufgrund des Beamtenrechts (§67) verpflichtet sind, ihre Aufgaben “unparteiisch und gerecht” zu erfüllen und “das Amt zum Wohle der
Allgemeinheit zu führen” hat der Herr Minister geflissentlich vergessen.
Man darf Analogien zu unserer braunen Vergangenheit nicht unnötig und leichtfertig strapazieren. Aber dies ist der Beginn einer Gleichschaltung, betrieben von einem
Politiker der einer sogenannten “freien” und “demokratischenen” Partei angehört - eine Ungeheuerlichkeit aus Sicht eines wirklichen freiheitlich gesinnten Demokraten, egal ob
nun Ausbau-Gegner oder -Befürworter. Wann wird wieder offen nach der Parteizugehörigkeit gefragt werden (Grüne sind mehrheitlich Ausbau-Gegner)?
Hierzu paßt natürlich auch die Einflußnahme auf den Bericht des Regierungspräsidenten zum Raumordnungsverfahren. Auch an die - damals ironisch überhöhte Formulierung - “ökonomische Säuberung” muß man wieder denken.
Gewiß, es geht hier um handfeste wirtschaftliche Interessen und Machtpolitik. Daß aber dabei die politischen Sitten derartig verfallen ist besorgniserregend.
Demokraten, wehret den Anfängen!
Chance auf ein faires Verfahren verspielt (28.6.2000)
"Wir bedauern, dass von Seiten der Politik erneut das Vertrauen der Anlieger auf ein faires, transparentes und nachvollziehbares Verfahren beim Flughafenausbau Frankfurt
leichtfertig verspielt wurde", so das Fazit des Vereins "Wohnen und Umwelt im Taunus e.V." (W.U.T.). Die komplette Stellungnahme von W.U.T. lesen Sie hier. Weitere Kommentare zum Raumordnungsverfahren hier weiter unten.
FRAPORT zeigt wenig Souveränität bei Hauptversammlung (27.6.2002)
Wenig Souveränität bescheinigen die Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau der FRAPORT AG bei der Ausrichtung der Hauptversammlung. An teilnehmende Aktionäre
der Hauptversammlung ausgegebene Broschüren, Flugspurkarten oder Informationen über die Risiken des Ausbaus mussten vor Betreten der Tagungsräume abgegeben werden.
Übereinstimmend berichteten mehrere Besucher, dass Ihnen sogar wegen am Jackett befestigter Buttons oder Sticker, gleich welcher Art, der Zutritt verweigert wurde. Auch
eine Rückgabe des Materials nach Verlassen der Hauptversammlung wurde von den Ordnern definitiv ausgeschlossen. Aktionären, die dies nicht akzeptierten, wurde die Teilnahme an der Hauptversammlung verweigert.
"Offenbar will die FRAPORT AG ihren Aktionären differenzierte Informationen über die Risiken des Geschäftsbetriebs vorenthalten", so der Kommentar der Bürgerinitiativen.
Man müsse sich daher fragen, wie der "Gute Nachbar" FRAPORT mit dem Umfeld Rhein-Main umzuspringen gedenke, wenn er bereits seine Anteilseigner, denen nach dem
Aktienrecht die Teilnahme an der Hauptversammlung zu gewährleisten ist, so behandelt? Offenbar liegen die Nerven bei den FRAPORT-Verantwortlichen blank. Jedenfalls zeuge
dies nicht davon, dass FRAPORT alles souverän im Griff habe und der Ausbau keineswegs "in trockenen Tüchern" sei.
Offenbach will gegen Salamitaktik klagen (27.6.2002)
Täuscht Fraport die Öffentlichkeit, wie der BUND meint? Soll die für den Riesen-Jumbo
A 380 erforderliche Umgestaltung des Frankfurter Flughafens außerhalb der Planfeststellung wieder in Salamitaktik
durch Einzelgenehmigungen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen? So fragten wir in den Ausführungen zum Ausgang der Raumordnungsfarce (siehe unten). Wie die FR vom 22.6.2002 mitteilt, will die Stadt
Offenbach klagen, sollte Fraport versuchen, den Flughafen bzw. dessen Kapazität über einzelne Genehmigungen zu vergrößern. Bravo!
Zweierlei Maß: Flugrouten-Staatsvertrag Deutschland - Schweiz im Vergleich mit Rhein-Main (27.6.2002)
Thema einer "Rundschau"-Sendung in 3Sat am 23.6.2002 war der umstrittene Flugrouten-Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz. Wie die Königsteiner Ortsgruppe der IG ankündigte, zog der Sender einen Vergleich zwischen dem Fluglärmschutz für Bewohner im Rhein-Main-Gebiet und den vom Bundestag geforderten
Schutzbestimmungen für Südbaden. Ein Augenmerk lag auf den Fragen eines Nachtflugverbotes und von Kapazitätsbegrenzungen.
Dabei wurde klar, daß wir im Rhein-Main-Gebiet nur davon träumen können, was im Staatvertrag - allerdings zu Lasten des Züricher Flughafens (!) - gefordert wird. So titelt die Aargauer Zeitung vom 22.6.2002. “Ängste in Hessen vor zu viel Schutz” und bezieht sich dabei auf die Haltung der Hessischen Vertreter bei einer Debatte am 21.6.2002 über den Vertrag im Bundesrat: "Das Bundesland Hessen [...] tritt auf die Bremse. Es
fürchtet, zu weitgehende Forderungen in Sachen Lärmschutz könnten im Umfeld des Flughafens Frankfurt unliebsame Begehrlichkeiten wecken. Hessen hat
deshalb gestern anlässlich der Abstimmung eine Protokollerklärung abgegeben, die diesen Bedenken Rechnung trägt."
Jetzt fliegen sie wieder - mit Salamitaktik über dem Taunus (ergänzt 27.6.2002)
Jetzt fliegen sie wieder wie letztes Jahr: Anfänglich 150-175 und seit Beginn der Haputsaison zwischenzeitlich auch mehr tägliche Überflüge zählen wir bei Westwind,
zunehmende Überflüge sogar bei leichtem Ostwind. Die Steigerung und der Höhepunkt wurde bislang am 10.6.2002 in Eppstein mit sage und schreibe 240 Maschinen zum Teil
in 3 Stockwerken übereinander und sich kreuzenden Maschinen erreicht.
Im Mai/Juni 2002 hatten wir häufig wenig eindeutige Windrichtungen wie z.B. wechselnd südlich - südwestlich, nördlich oder leichte Ostwinde: Während die Starts bei deutlichem
Westwind in Nordrichtung eindeutig über Tabum+ (= Tabum + nördliche Streurouten = Betriebsrichtung 250) geführt werden, und bei eindeutigem Ostwind die Betriebsrichtung 07 gilt, haben die Fluglotsen
in den anderen Fällen Wahlmöglichkeit. Für die Nordatlantikflüge hängt die Wahl u.a. von den Höhenströmungen über dem Atlantik ab.
Sind die Höhenwinde günstig geht’s nach Nordamerika über Tabum+. Von all dem war bei der Vorstellung der neuen Flugrouten nicht die Rede - Salamitaktik über dem Taunus!
Ärgern Sie sich nicht, wenn Sie sich - endlich bei der Fraport-Hotline durchgekommen - Dinge anhören müssen wie “Sie rufen aber oft an!” oder “Sie sind aber empfindlich!”. Sich
über Fluglärm zu beschweren ist Ihr gutes Recht: Infofon des Fraport Tel. 0800-234 56 79 oder per Internet an www.profutura.net!
Zum Ausgang der Raumordnungs-Farce (ergänzt 20.6.2002)
- Täuscht Fraport die Öffentlichkeit, wie der BUND meint? Soll die für den
Riesen-Jumbo A 380 erforderliche Umgestaltung des Frankfurter Flughafens außerhalb der Planfeststellung wieder in Salamitaktik
durch Einzelgenehmigungen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen?
- Das Ergebnispapier des RP zur Raumordnungs-Farce (können Sie sich beim RP
herunterladen) vermittelt insgesamt den Eindruck eines Gefälligkeitsgutachtens, wie Sie in unserer ersten Analyse nachlesen können. Auch die Pressemitteilung
des BBI vom 15.6. legt diese Einschätzung nahe.
- Die eigentliche Kernaussage des Berichtes des RP ("Die Verwirklichung der
Vorhabensvarianten Nordwest, Nordost, und Süd ist mit den Erfordernissen der Raumordnung nicht vereinbar.”) wurde aufgrund einer Intervention des Wirtschaftsministeriums manipuliert!
Siehe Stellungnahme des BBI vom 14.6. und unsere erste Analyse.
- Daß es mit dem Nachtflugverbot nicht weit her ist, zeigt ein Blick in die “Landesplanerische Stellungnahme”, denn dort wird gerade einmal formuliert: “Dem
Schutz der Nachtruhe ist besonderes Gewicht beizumessen." So eine knallharte Forderung hätten wir uns nicht zu erträumen gewagt! Lesen hier in unserer ersten
Analyse.
- Der Taunus ist in der RP-Ausarbeitung weitgehend Niemandsland. Den Hochtaunus kennt man nicht! Lesen hier in unserer ersten Analyse.
- Lufthansa-Chef Weber spielt den bösen Buben (vgl. z.B. TZ vom 14.6.2002) und wettert gegen das Nachtflugverbot (nicht das erste mal, siehe hier) - sogar
klagen will er. Das paßt in die Strategie: So können sich Posch und der Rest der Luftfahrtlobby vorerst als die Guten positionieren. Die Scheingefechte gehen weiter.
Raumordnungs-Farce zu Ende: Beginnt jetzt ein “heißer Sommer”? (ergänzt 15.6.2002)
Pünktlich zum Ende des Raumordnungsverfahrens bringen es am Nachmittag des 11. Juni 2002 die Nachrichten: Der
Regierungspräsident spricht sich - außer einem Nachtflugverbot - ohne größere Vorbehalte für die Nordwest-Variante zur
Erweiterung des Frankfurter Flughafens aus. So einen braven Regierungspräsidenten wünscht man sich als Verkehrsminister!
Und so flankiert der Herr Minister die “gute” Nachricht aus dem Regierungspräsidium durch eine Lobhudelei in Form einer Pressenotiz. Natürlich ist auch Fraport hochzufrieden.
Die erste Einschätzung von Gegnern und Bedenkenträgern reicht von “Affront” über “Rechtsbruch” bis “Ziel verfehlt” (zitiert nach FR v. 12.6.02. vgl. auch Grüne und BUND). Die Menschen - und nicht nur die erklärten Gegner der Erweiterung sondern auch besonnene Befürworter - fragen sich, was aus Ihren 45.000 Einwendungen, Bedenken und
Anregungen geworden ist. Waren alles nur Scheingefechte?
Werden die im Erörterungstermin aufgetauchten Fragen einfach ignoriert?
“Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist nicht verträglich für Mensch und Umwelt zu gestalten. Die Grenzen der Belastbarkeit sind längst überschritten. Notwendig ist daher
eine Deckelung der Flughafenkapazitäten mit Rücksicht auf die Gesundheit der Menschen sowie auf Umwelt und Klima", erklärte Steffi Barisch, ROBIN
WOOD-Verkehrsreferentin. Und weiter: “Selbst die von der Fraport im Zuge des Ausbaus avisierten 660.000 Flugbewegungen pro Jahr sind nirgendwo als Obergrenze
festgeschrieben. Technisch wären nach dem Ausbau rund 800.000 Flugbewegungen möglich.” Und daß das kommen wird - nach bewährter Salamitaktik - bezweifelt niemand.
Damit ist eine Kernforderung der IG nicht erfüllt. Ohne Kapazitätsbegrenzung ist jede Diskussion über Flugrouten fast müßig: Der Lärm wird dann grenzenlos sein!
Spätestends jetzt müssen Sie beginnen, sich mit dem anstehenden Planfeststellungsverfahren zu beschäftigen! Denn wir wissen nicht, wann das Verfahren
beginnt. Und dann haben wir gerade 6 Wochen Zeit (zum Ablauf vgl. hier), die Unterlagen zu analysieren und daraus hieb- und stichfeste Einwendungen zu formulieren. Wer in
dieser Zeit keine Einwendungen erhebt, verliert jeden möglichen Entschädigungsanspruch und jede Klagemöglichkeit. Es heißt sich vorzubereiten.
Die IG bleibt am Ball. Als nächstes werden Einwendungshelfer gesucht und geschult.
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Das 1. Königsteiner Flughafengespräch (27.5.2002)
... zum Ausbau des Frankfurter Flughafens fand bei den ca. 120 Teilnehmern großes Interesse. Mehr hier, Könisteiner Protokoll hier.
Posch schlägt Erweiterung der Fluglärmkommission vor,
WUT e.V. wird Sitz in Kommission
verweigert
(ergänzt 10.6.2002)
Die IHK soll zukünftig mit von der Partie sein. Leider wurde der Antrag von WUT auf einen Sitz von Minister Posch abgelehnt!
Das Bundesumweltamt führt im Internet eine Lärmumfrage durch. Auch Sie sollten teilnehmen. Und natürlich Lärmbeschwerden nicht vergessen - per
Internet an www.profutura.net oder per Telefon an
das Infofon des Fraport Tel. 0800-234 56 79!
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Beschlossene Sache (18.5.2002):
Die FAZ vom 15.5.02. zitiert die CDU- Landtagsabgeordnete Brigitte Kölsch: “Zwar habe die Lärmbelästigung durch die geänderten Flugrouten gerade die
Anwohner im Hochtaunus stark getroffen. Aber der Flughafen werde gebaut”. Bravo! Wer so viel Verständnis hat, den müssen wir bei der nächsten Wahl bedenken...
Erste Reaktionen auf Petition an Landtag (ergänzt 15.6.2002):
Die anläßlich der Wiesbadener Demonstration dem Landtag übergebene Petition wurde an die Landtagsfraktionen und den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet.
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Freude kam auf (ergänzt 17.6.2002)
...bei der Bürgersprechstunde mit Roland Koch am Mittwoch von 16.45 - 17.45 Uhr in Eppstein:
Auf einige wenige Anfragen zu Flughafenausbau, Tabum-Route etc. meinte Herr Koch: "Wenn die Nordwestbahn gebaut ist, wird die Flugroute TABUM nicht mehr
geflogen, das ist ja gar nicht mehr möglich, dafür stehe ich." ... Hoffentlich hat er dieses mal schon vorab die Zustimmung von Herrn Weber (siehe hier und im Forum den Beitrag von Herrn Hartmann) eingeholt! Ansonsten hat er in gewisser weise recht: Es wird
voraussichtlich mehrere Tabum-ähnliche Routen geben, um die Gesamtkapazität zu bewältigen, wie eine Radarspursimulation der IG zeigt.
Danach schwärmte Koch von der ach so großartigen DFS, die sich so sehr viel Mühe gab bei der Berücksichtigung des Niveaus im Taunus und das nicht nur bis zum Umkreis von
40 Km, sondern sogar bis zu 80 Km im Umkreis. Die DFS mache ihre Arbeit sehr, sehr gut! - Vgl. hierzu die etwas differenziertere Meinung der IG.
Er wurde endlich von Frau Kuhnert unterbrochen. Danke Frau Kuhnert!
Übrigens:
- In der Idsteiner Bürgersprechstunde sagte Koch lt. FAZ vom 17.6.2002, daß er den Idsteinern keine Hoffnungen machen könne, daß sich die gestiegene
Lärmbelastung nach Änderung der Flugrouten noch wesentlich ändern werde.
- Die Vorbereitungen zum Widerstand im Planfeststellungsverfahren zur Flughafenerweiterung laufen an. Es wird wieder konzertierte Aktionen im
Rhein-Main-Gebiet geben. Die IG wird wieder intensiv vor Ort unterstützen. Eine Formulierungshilfe (Word-Format) für Einwendungen hat uns Rechtsanwalt
Möller-Meinecke anläßlich des 1. Königsteiner Flughafengesprächs dankenswerterweise schon überlassen.
Fraport-Erweiterung verzögert sich möglicherweise (25.5.2002)
Die FR vom 24.5.2002 berichtet: Regierungspräsident und Wirtschaftsministerium verlangen eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung für die von Fraport favorisierte
Nord-West-Bahn. Damit ist 2006 als Inbetriebnahmetermin für eine zusätzliche Bahn voraussichtlich nicht mehr zu halten.
Allerdings: Der Meldung ist zu entnehmen, daß die Nord-West-Bahn wohl beschlossene Sache ist. Erleben wir jetzt Scheingefechte um kritische Stimmen mundtot zu machen?
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Gesundheitsrisiken des Fluglärms Neue Version einer Übersicht hier. Weiteres Material im Download-Bereich.
Satire: Gespaltenes Echo auf neue Bonner Lärmgrenzwerte (14.5.2002)
Einfach Lächerliches lesen Sie hier.
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Kapazitätsausweitung soft (13.5.2002)
Der Bundesverkehrsminister: Mit Beginn des Winterflugplans im Oktober können auf dem Rhein-Main-Flughafen auch ohne Ausbau mehr Flugzeuge starten und landen als bisher. Lesen Sie hier aus der FR, was mit einer simplen Genehmigung möglich ist.
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Anläßlich des Jahrestages der Inbetriebnahme der taunusverlärmenden Flugrouten (ergänzt 9.5.2002)
- ... demonstrierte die IG in Wiesbaden. 250 Taunusbewohner waren dabei. In einer Abschlußkundgebung wurde dem Hessischen Landtag eine Petition übergeben.
- ... wendet sich die Ortsgruppe Königstein in einem offenen Brief mit Forderungen an Bundesverkehrsminister Bodewig.
- ... wendet sich die Ortsgruppe Kröftel/ Nieder-Oberrod in einer Presseerklärung zur Fluglärmneuverteilung vor einem Jahr und zum laufenden Raumordnungsverfahren
der Flughafen-Erweiterung an die Öffentlichkeit
Moloch Fraport bedroht gewerbliche Arbeitsplätze (20.4.2002)
Per Gerichtsentscheid will Fraport die Bebauung des Caltex-Geländes verhindern, bei der ca. 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Lesen Sie hier.
Ein weiterer negativer Beschäftigungseffekt durch die Flughafenerweiterung droht: Die Vorzugsvariante der Fraport AG im Nordwesten des Frankfurter Flughafens kollidiert mit
dem Chemiewerk Ticona. Die Flughafen-Planer haben ein Sicherheitsrisiko falsch eingeschätzt. Lesen Sie hier.
Fraport, die Job-Vernichtungs-Maschine!
DFS lernt von Fluglärmgegnern: Lärmsimulationsprogramm NIROS erweitert. Fluglärmgegner beharren auf Planungsfehlern. (26.3.2002)
In einem Schreiben vom 28. Februar 2002 geht das Luftfahrtbundesamt (LBA) in die Offensive: “Um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, hat die DFS auf freiwilliger
Basis und ohne rechtliche Verpflichtung im Nahbereich des Flughafens (im besonders lärmrelevanten Bereich bis 40 km) das Softwaretool NIROS mit einem integrierten
Höhenmodell eingesetzt. [...] Als ergänzende Leistung plant die DFS, den Umkreis für das Höhenmodell auf 80 km zu erweitern [...] Die Einbeziehung eines Höhenmodells ist
keine Voraussetzung für eine sichere und rechtlich einwandfreie Routenplanung. Wir gehen davon aus, dass Sie diese Fakten bei Ihrer künftigen Argumentation berücksichtigen werden.”
Zunächst einmal gratulieren wir der DFS: Sie hat es anscheinend in nur etwas mehr als einem halben Jahr tatsaechlich geschafft, die bei der Routenplanung und ihrer Reaktion
auf unsere Simulation offensichtlich gewordenen Defizite in Bezug auf Lärmminimierung, Topografie, numerische Simulation usw. abzubauen. Und das alles auf "freiwilliger Basis
und ohne rechtliche Verpflichtung”, nur um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Und weitere Verbesserungen sind geplant - und auch diese zusaetzliche Leistung sogar freiwillig!
Es ist zu vermuten, daß die DFS jetzt in der Tat nachgebessert hat, um dann bei anstehenden Verhandlungen durch zeitliches Verwischen von Fakten ploetzlich doch eine
Abwaegung hervorzaubern zu koennen und damit versucht, unseren Vorwurf ins Leere gehen zu lassen oder ihn zumindest als nicht mehr relevant darstellen zu koennen. Denn was sind die Fakten?
Jetzt wurde NIROS plötzlich mit einem Höhenmodell eingesetzt. Auch rechnete es angeblich bis 40 km um FRAPORT, was mit Sicherheit auch Glashütten einschließen würde. Dem stehen jedoch Tatsachen entgegen wie:
- Anläßlich eines Termins bei der DFS erklärte Herr Westenburger, daß das Programm für Glashütten nichts "ausspucke".
- Daß das Programm für Taunus-Bereiche keine Angaben machte und dafür auch keine Höhenmodelle hatte, geht aus dem veröffentlichten Schriftwechsel und der Klageerwiederung des LBA auf die Klage der IG hervor.
- Auch haben wir, trotz dreifacher Zusagen von der DFS, nie eine Programmdokumentation erhalten.
- Warum wurden bisher nie NIROS-Simulationsergebnisse vorgelegt, um die Abwägung zu belegen?
Und um eine "Minimum Noise Route" handelt es sich bei TABUM angesichts der Ergebnisse unserer Lärmsimulation offenbar auch nicht.
Aufgrund diser Faktenlage sehen wir den Brief gelassen. Wir müssen nur extrem sauber alle Äußerungen, Schreiben etc. incl. Zeitpunkten dokumentieren, um die
Abwägungsdefizite zum Planungszeitraum belegen zu können. Auch wäre es wichtig, Informationen über die verschiedenen NIROS-Versionen zu erhalten: Wann wurde welche Version mit welchen Features eingesetzt?
Ansonsten hängt es an der Definition von "Planungsfehler". Aus der technokratischen Sicht des LBA sind möglicherweise tatsächlich keine Fehler nachzuweisen und es
wurden alle flugtechnischen Vorschriften eingehalten. Das Prädikat “rechtlich einwandfrei” ist allerdings schon anzuzweifeln, wenn man das Mannheimer VGH-Urteil und die
schwebenden Kasseler Verfahren berücksichtigt: Für uns sind keine rechtzeitige Informierung und Anhörug der Betroffenen, Nichtberücksichtigung höherer Taunuslagen bei
der Lärm-Immissionsbetrachtung, Einsatz ungeeigneter Verfahren zur Ermittlung der Lärmbelastung und nicht ausreichende Prüfung von lärm-optimaleren Alternativen Planungsfehler.
Mitstreiter Franke hat die IG-Sicht in seiner Antwort an das LBA zusammengefaßt.
Wiesbaden und Mainz überraschen mit Gutachter-Initiative (26.3.2002)
Mit Erstaunen hat die Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus die Bestrebungen der Städte Mainz und Wiesbaden zur Kenntnis genommen, mit Hilfe eines
kostenintensiven Gutachtens westlich der Autobahn A3 startende Nordabflüge noch weiter östlich über stärker besiedelte und topografisch ungünstige Taunusgebiete
verschieben zu wollen (vgl. FAZ und FR v. 19.3.2002). Wird jetzt schon wieder “nach Gutsherrenart” über unsere Köpfe hinweg geplant? Legitimiertt das zitierte Gewicht von
500.000 Einwohnern dazu, einfach über andere Regionen zu befinden?
Grundsätzlich begrüßt die IG jede fundierte externe Überprüfung des von der Deutschen Flugsicherung zum 19.4.2001 unnötig geschaffenen Routenvehikels - insbesondere, wenn
damit Entlastung für lärmgeplagte Menschen in Aussicht steht. Allerdings erwartet die IG auch eine Reduzierung der Fluglärmbelastung in der Taunusregion - ohne andere
zusätzlich zu belasten. Eine bereits im gutachterlichen Auftrag inbegriffene Routenverlegung von einer Teilregion in eine andere führt jedoch direkt in einen offenen
Verteilungskampf um die sich im Zuge des Flughafenausbaus drastisch verknappende Lebensqualität der Rhein-Main Region.
Die IG wird den Vorgang einer intensiven Prüfung unterziehen, um das Ziel einer fairen, auf objektiven Kriterien basierenden Betrachtung der Gesamtregion zu wahren. Hierzu scheint
nunmehr eine entsprechende gutachterliche Ausarbeitung für die ca. 170.000 möglicherweise rechtswidrig vom Fluglärm betroffenen Taunusbewohner sowie adäquate
regionalpolitische Unterstützung als Reaktion auf das Vorgehen der Städte Wiesbaden und Mainz geboten. Kreise, Städte, Gemeinden und Bürger der Taunusregion sollen nicht
nur beteiligt werden, sondern werden selbst die Initiative ergreifen müssen.
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Neues zu Fluglärm und Mieten lesen Sie hier.
Kerosin-Schnellablaß:
1989 sollen am Flughafen Frankfurt über 300.000 Liter Kerosin abgelassen worden sein.(Quelle: www.umweltlexikon-online.de). Es wird oft behauptet, von dem abgelassenen Kerosin gelange nichts auf die Erde. Warum gibt es dann aber das Verbot, über Großstädten Kerosin abzulassen? Weiteres hier.
Falsche Flughöhen
Schmittener Mitstreiter berichten von Widersprüchen zwischen Höhenangaben der DFS und eigenen Recherchen. Die DFS bestreitet falsche Höhenangaben. Uns liegen in einem Fall offizielle
Schreiben mit widersprüchlichen Höhenangaben vor. Mittlerweile erhalten wir auf Fluglärmbeschwerden hin allerdings keine Höhenangaben mehr! Absicht?
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Lufthansa-Boss Weber brilliert in der Presse
Mit"Flugzeuge sind Musik in meinen Ohren" zitiert dieFAZ vom 3.3.2002 Lufthansa-Chef Weber.
Im Taunus bieten wir ihm ein ganzes Freilicht-Orchester. Angesichts der enormen Betroffenheit in der Rhein-Main-Region ist Webers Bemerkung allerdings nicht mehr lustig sondern zynisch.
Und Weber weiter in der FAZ: "Wir bekommen kein Nachtflugverbot. Es gibt ein höchstrichterliches Grundsatzurteil, daß an einer
internationalen Drehscheibe kein Nachtflugverbot verhängt werden darf."
Wie beruhigend. Wir hatten schon befürchtet MP Koch würde sich mit seinem Versprechen am Ende doch noch durchsetzen und sich so gegen geltendes Recht stellen.
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BI Schmitten der IG beigetreten (30.1.2002)
Schon seit Beginn der Taunus-Verlärmung arbeiten die “Bürgerinitiative Schmitten gegen Fluglärm im Hochtaunus” (BI Schmitten) und die IG formlos zusammen, z.B. bei der Osterdemonstration auf dem Feldberg, und der Fluglärmsimulation. Umsomehr freuen wir uns heute, die Schmittener auch
förmlich in der IG begrüßen zu können.
So ist die IG nach fast einem Jahr des Engagements stark wie nie zuvor, denn nur gemeinsam sind wir stark.
Europäische Flugsicherung Eurocontrol verringert den Sicherheitsabstand zwischen Flugzeugen (Weitere Info hier)
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Glashütten erteilt im ROV Absage (ergänzt: 31.1.2002)
Einstimmig hat das Glashüttener Gemeindeparlament in einer Sitzung am 24.1.2002 zu einem Flughafenausbau auf Basis der im ROV präsentierten Pläne nein gesagt (der gemeinsame Antrag im Wortlaut). Die Taunuszeitung faßt zusammen.
Glashütten stellte Ergebnisse der Fluglärmmessungen vor (27.1.2002)
Am 22.1.2001 stellte die Gemeinde Glashütten in Oberems die Ergebnisse der Fluglärmmessungen vor. Mehr hier.
Kelkheims Bürgermeister Horn sagt nein zum Flughafenausbau (Weitere Info hier)
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GRÜNE: Zu wessen Lasten soll Bevölkerung des Hochtaunus vom Lärm entlastet werden ?
"Offenbar verfügen Bürger und Bürgerinnen mit Lärmbeschwerden im Hochtaunus über stärkere Bataillone als Menschen anderswo", sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der
Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Rupert von Plottnitz, zur Ankündigung der Deutschen Flugsicherung, es sei beabsichtigt, im Rahmen der "Optimierung" der seit
April geflogenen Flugrouten auch den Hochtaunuskreis zu entlasten. (Weitere Info hier)
Denken alle Grünen so? Das ist ein Thema, zu dem uns Ihre Meinung interessiert (zum Forum).
ROV: Bürger im Taunus zeigen die “gelbe Karte” (Überarbeitet 6.1.2002)
Aufgerufen hatten zum 3.1.2002 der BUND und das Bündnis der Bürgerinitiativen “Kein Flughafenausbau/Für ein Nachtflugverbot”: Gekommen waren gut 100 Vertreter von
Initiativen aus dem Rhein-Main-Gebiet um die gesammelten ROV-Einwendungen beim Regierungspräsidenten in Darmstadt abzuliefern und dabei die “gelbe Karte” zu zeigen.
Mitglieder der IG waren angereist aus Eppenhain, Eppstein, Fischbach, Glashütten, Idstein, Königstein, Schloßborn um die gesammelten Einwendungen abzuliefern (Bisher bekannte Ergebnisse aus dem Taunus auf der Übersichtskarte). Von vielen anderen
Gruppen, die nicht präsent waren, wissen wir, daß sie Ihre Einwendungen per Post nach Darmstadt gesandt haben.
Bezüglich der Gesamtzahl der Einwendungen wird noch gerechnet. Bei der Übergabe wurde die Zahl von 23.902 für die von allen Beteiligten, den Bürgerinitiativen, Vereinen,
dem BUND und von den Kommunen gesammelten und in Darmstadt übergebenen Einwendungen genannt.
Einige Zahlen wurden erst nach der Übergabe gemeldet, das Ergebnis erhöht sich (Stand 03.01., 18 Uhr): 23.935 Einwendungen wurden übergeben, von 995 direkt eingereichten
liegen Kopien vor, mindestens 5.500 hatte der RP schon am 20.12.01 direkt erhalten. Summe: 30.430 – Nach Aussagen des RP-Pressesprechers sind seit Weihnachten noch
sehr viele weitere eingegangen, die aber noch nicht gezählt sind.
Ein Rekordergebnis von 1.800 Einwendungen wird aus der Gemeinde Glashütten gemeldet. Das ist ein Drittel der Einwohnerzahl.
Nachtrag: Nach der endgültigen Auszählung erhöhten sich einige der Werte. So kommt Glashütten auf 1925 inwendungen.
Es geht um die Wurst! (26.12.2001, geändert 27.5.2002)
Eine Zusammenstellung verfügbarer Prognose- und Ist-Werte zeigt die “Salamitaktik” der Fluglobby. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens ist auch Gegenstand von Klagen. Lesen Sie hier wie Prognosen und Wirklichkeit einzuschätzen sind und hier wie sich die Salamitaktik auch in der juristischen Auseinandersetzung
offenbart.
Eine realistische Sicht über die Totalverlärmung des Taunus nach der Erweiterung des Frankfurter Flughafens vermittelt die Radarspur-Simulation der IG-Ortsgruppe
Königstein. Die ROV-Unterlagen geben sowas nicht her. Aber so das ist bei uns wohl nicht gewollt. Und die “Rechtslage” verlangt es ja auch nicht! Warum dann “schlafende Hunde wecken”?
Spätestens jetzt müßten auch die Taunusgemeinden hellwach werden, die sich bisher verschont glaubten!
Was bleibt?
- TABUM muß fallen! Sie können helfen, indem Sie den Rechtshilfefonds
unterstützen, der zur Zeit die Klagerisiken der vier Musterkläger absichert, aber auch bereits über weitere juristische Maßnahmen nachdenkt. (Beitritt durch Abgabe Ihrer Erklärung (wahlfrei) und Überweisung Ihrer Spende auf das
Treuhandkonto (Konto Dr. W. Berger u. D. Neumann, Nr. 6000 652 839 bei der Frankfurter Volksbank, BLZ 501 900 00, Verwendungszweck “Rechtshilfefonds”).
- Sie können dem gemeinnützigen Verein “Wohnen und Umwelt im Taunus” (durch Ausdruck und Absenden des Formulars) beitreten, der sich als erster Aufgabe
ebenfalls dem Fluglärm-Thema angenommen hat und sich durch Öffentlichkeitsarbeit, Broschüren, Aktionen etc. für den Erhalt eines fluglärmfreien Naturparks einsetzt.
- Sie müssen sich über den (Wahn-)Sinn eines üngezügelten Wachstums des Flugverkehrs in der Rhein-Main-Region Gedanken machen (lesen Sie auch hier)
und ihre Meinung durch Einspruch im Raumordnungsverfahren zum
Flughafenausbau kundtun! Informationen zum Raumordnungsverfahren finden Sie auch hier.
- Sie müssen sich weiterhin wehren, wie viele andere mit Ihnen.
“Ökonomische Säuberung”? (19.12.2001, ergänzt 25.3.2002)
Fraport in einem Schreiben vom 29.11.2001 an eine besorgte Bürgerin: “Wir dürfen Ihnen jedoch versichern, dass wir als Flughafenbetreiber [...] uns auch unserer sozialen Rolle
[...] durchaus bewusst sind. Mit unseren zunehmend verstärkten Aktivitäten unter der Überschrift "Dialog mit dem Umfeld" verbinden wir die Hoffnung, in dieser Richtung
deutlich wahrnehmbare Signale zu setzen.”
Ein solches Signal hatte Flughafensprecher Klaus Busch schon im Frühjahr 2001 gesetzt: "Wem es zu laut sei, der könne ja fortziehen”(Quelle: Süddeutsche Zeitung vom
27. Februar 2001).
Und hier schließt sich eine weitere Auskunft in besagtem Schreiben nahtlos an: “Gleichwohl erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass der Ministerpräsident Koch bei
der Vorstellung der von ihm favorisierten Bahnvariante für eine eventuelle Erweiterung des Frankfurter Rhein-Main Flughafens am 19.08.2000 eine Immobilien-Initiative ankündigte. Demnach möchte er auf die Gründung eines Fonds hinwirken, aus dessen Mitteln jenen
Menschen, die aus der betroffenen Region wegziehen wollen, Unterstützung zuteil werden soll.”
Das paßt zusammen! - “Ökonomische Säuberung” der Bevölkerung?
Sie können es nicht glauben? Lesen Sie was ein Gutachter an anderer Stelle sagt.
Wenn Sie nicht mitansehen wollen, wie unsere Region unbewohnbar wird, und die Menschen langsam einem speziell Flugverkehrs-resistenten und -affinen Menschenschlag weichen müssen: Engagieren Sie sich - zuallererst im laufenden Raumordnungsverfahren!
Für dumm verkauft! (19.12.2001)
Fraport im oben zitierten Schreiben vom 29.11.2001 an eine besorgte Bürgerin: “Im Spannungsfeld dieser manchmal gegenläufigen Interessenlagen bemühen wir uns, in
Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen unserer Partner (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Fluglärmschutzbeauftragter des Hessischen Ministeriums für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und den Luftverkehrsgesellschaften) die notwendigen Belastungen auf ein Minimum zu beschränken und gleichzeitig eine lärmmindernde Gesamtentwicklung zu beschleunigen.
Fakt ist, daß unter Berücksichtigung von Bevölkerungsdichte und Topographie die Lärmimmission im Taunus eher maximiert wurde, wie eine unabhängige Lärmsimulation zeigt.
Lesen Sie hierzu auch die Antwort auf die kleine Anfrage von Frau ML Hildegard Klär an Herrn Minister Posch zur Lärmsimulation. Zitat: “Die Hessische Landesregierung geht davon aus, dass das Programm “NIROS” [das von der DFS bei der Planung der neuen
Flugrouten eingesetzt wurde] in der Lage ist, unter den gegebenen Umständen sachgerechte Ergebnisse zu erzielen.” Dies ist reiner Zynismus angesichts der
Ergebnisse der Lärmsimulation und der von DFS und Luftfahrtbundesamt zwischenzeitlich zugestandenen Mängel bei der Beurteilung der Fluglärmbelastung im Taunus.Denn
NIROS macht für die in Frage stehenden Taunusgemeinden überhaupt keine Angaben mehr! Würde es aber solche machen, wären sie aufgrund der Vernachlässigung der Topographie falsch!
Hier zeigt sich für wie dumm man uns zu verkaufen versucht. Und das setzt sich fort, z.B. bei der Mär über den “Job-Knüller” Fraport (vgl. auch hier) oder den prognostizierten
Flugbewegungen (vgl. auch hier). Da bleibt nur eine Hoffnung:
“Und ich kann der Bevölkerung sagen, die einzige Möglichkeit, dass Ihr mehr Ruhe bekommt ist, dass wir den Flughafen ausbauen” meint Hessens Ministerpräsident Roland
Koch (in einem Interview mit der Frankfurter Neue Presse)
Ist doch einleuchtend, daß es leiser wird, wenn sich statt knapp 500.000 Flieger in 2001 gut 900.000 pro Jahr im Luftraum über dem Rhein-Main-Gebiet tummeln. Aber da wären
wir schon im nächsten Akt des Trauerspiels “Raumordnungsverfahren”: Verkehrsprognosen, die bereits heute ebenso Makulatur sind, wie die Arbeitplatzvorhersagen. Und das Trauerspiel hat viele Akte(n) ...
Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen! Engagieren Sie sich - zuallererst im laufenden Raumordnungsverfahren!
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Direkt in der Staatskanzlei...
... landen Sie seit dem 26.11.2001 unter der Rufnummer 0180 - 10 30 300 beim neu eingerichteten Bürgertelefon der Hessischen Landesregierung. "Wir wollen eine neue offene Kultur des
Dialogs mit den Bürgern pflegen", sagte MP Koch zum Start. Über die Hotline können sich Bürger über verschiedene Lebensbereiche informieren, warum nicht auch über Flugrouten, Nachtflüge,
Flughafenausbau etc.? Das Telefon ist von Mo-Fr. von 8-17 Uhr geschaltet. Kosten: 12 Pfennige je angefangenen 90 Sekunden.
TABUM-Route bleibt ...
... vorerst. So lesen wir eine Meldung der FR vom 06.12.01: “Über deren mögliche Korrekturen soll erst entschieden werden, wenn über die Klage von sechs
Taunus-Gemeinden befunden wurde.”
Aber auch nach einem Flughafen-Ausbau setzt die Deutsche Flugsicherung bei allen drei Ausbauvarianten weiter auf die Abflugroute TABUM, wie die Unterlagen von Fraport zum
Raumordnungsverfahren belegen.
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Abflugroute Fox wird zementiert!
Die im September 2000 zur Entlastung Wickers (Main-Taunus-Kreis) probeweise eingeführte Abflugroute Fox wird beibehalten. Dies hat am Mittwoch die Lärmschutzkommission des Frankfurter
Flughafens entschieden. vgl. FR 06.12.01
ROV-Materialien aus Glashütten
Die Glashüttener “Große Koalition” stellt zur Verfügung (Stand 2.12.01):
Weiteres zum ROV siehe hier
Schmitten informiert im Raumordnugsverfahren.
Gemeindevertretung Schmitten gegen Flugrouten.
Optische Nachlese aus Schmitten und Glashütten
Fluglärmschutz ist teuer
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Fundiert argumentieren ...
... statt nur gegen Fluglärm schimpfen, könnte das Motto des “Fluglaerm Katechismus” sein - ein knapp 20 Seiten umfassendes Kompendium, das einen idealen
Einstieg in die Problematik bietet. Die mit freundlicher Unterstützung von Wohnen und Umwelt im Taunus e.V. (W.U.T.) herausgegebene Broschüre kann gegen eine
Schutzgebühr von Euro 2,50 bei Marion Klees, Schlossborner Str. 22 in Eppenhain (Tel. 06198 – 50 20 64) bzw. Dr. Georg Henkel, Schauinsland 9, Glasthütten (Tel. 06174 – 61
537) angefordert werden. Durch den Kauf unterstützen Sie auch die IG gegen Fluglaerm Taunus.
Was vielleicht auch interessieren mag: Vom Bundesverband des VCD (Verkehrsclub Deutschland), für den Verkehrslärm jeglicher Art auch ein bedeutsames Thema ist, kann ein sogenannter "Lärm-Aktions-Koffer"
mit umfangreichem Informationsmaterial und einem Schallpegelmessgerät entliehen werden. Vielleicht kann dies von Nutzen sein, um an betroffenen Orten objektiv die tatsächliche Lärmbelastung durch Flugzeuge
festzustellen. Weitere Informationen zum Lärmkoffer finden Sie unter http://www.fairkehr.de/fair_0301/artikel2.html , oder Sie können sich gerne auch an den
VCD-Kreisverband Frankfurt / Main-Taunus wenden (siehe auch unter http://www.vcd.org/frankfurt-main-taunus). (Danke an Herrn Wolfram Pötz für diese
Informationen.)
In Berlin kann sich die Bundesregierung derweil “nicht auf einen Kompromiss zwischen dem nötigen Lärmschutz für die Betroffenen und den wirtschaftlichen
Chancen eines zügigen Ausbaus der Flughäfen einigen” (Handelsblatt, 16.5.2001). Lesen Sie ergänzend die Pressenotiz des VCD und dann schreiben Sie Ihre Meinung
bitte an Herrn Bodewig und andere. Die Anschriften finden Sie hier und Anregungen hier.
PS: Zum Thema Fluglärm gibte es interessante Quellen: 1. Artikel aus der FAZ vom 21.7.07, der Mut macht, über eine Fluglärm-Studie im
Kinzigtal (Word-Format) 2. Eine Ausarbeitung (Word-Format) von Rechtsanwältin Joy Hensel (Wiesbaden) über
“Fahrrad gegen Fluglärm?”, Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 26.05.1998 zur Erweiterung des Flughafens Hamburg und die Zumutbarkeit von Fluglärm 3. Übersicht über Gesundheitsrisiken durch Fluglärm.
4. Weiteres Material im Download-Bereich.
Ist es bei uns leiser geworden? (Stand: 14.12.2001)
Immer wieder hören wir, daß Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, es sei am Taunushimmel leiser geworden. Hierfür gibt es mehrere denkbare Erklärungen:
- Kältere Luft ergibt höhere Triebwerksleistung, damit bessere Steigleistung und somit ggf. größere Überflughöhen
- Reduktion der Zahl der Flüge seit Ende der Hauptreisezeit und seit 11.9. (aber eher geringer Effekt)
- Reduktion des Passagieraufkommens seit 11.9. führt zu geringerer Auslastung, damit leichtere Maschinen und somit bessere Steigleistung und ggf. größere Überflughöhen
- Lufthansa-Langstreckenflieger, die in der Vergangenheit die sog. “Fox-departure” nahmen, verlassen uns jetzt über die “Golf-departure”, die die Gemeinden unter der
TABUM-”Ideallinie” etwas schont (interne Änderung bei LH).
- Lufthansa hat nach Angaben eines Piloten ihre typischen Krachmacher (747-200) Anfang November stillgelegt - genauer die 747-200 der Passage (bis auf ein oder zwei
Maschinen über Weihnachten). Die 747-200 Frachter fliegen allerdings weiter.
- In der Regel reduzieren auch Wolken für die über der Wolkendecke fliegenden Maschinen den Lärm am Boden.
- Und immer wieder: Ostwind
Insofern entsprechen die subjektiven Eindrücke wahrscheinlich der Realität - nicht jedoch den technischen Möglichkeiten, wenn auf das künstliche Niedrighelten wegen des
kreuzenden Anflugverkehrs verzichtet würde (vgl. Brief an Herrn Posch).
So sehr wir uns außerdem über jede Erleichterung freuen, müssen wir uns aber immer fragen: Hat sich dadurch die grundlegende Situation geändert bzw. wann wird
diese kleine Erleichterung - begründet im Wohlwollen einer Airline und in äußeren Einflüssen - durch andere Entwicklungen - auf die wir keinen Einfluß haben - wieder kompensiert?
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“Lärmverseuchung anderer ist eine durch das deutsche Fluglärmgesetz geschützte kostenfreie Tätigkeit.”
Lesen Sie hier.
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Brief (Word-Format) an Bundeskanzler Schröder und ein Antwortschreiben
(Word) des Bundeskanzleramtes auf ein Schreiben des BBI in Sachen Novellierung Fluglärmgesetz
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Belohnung für Fluglinien auf Kosten der Bürger
dpa 22.8.01: “Für nächtliche Starts und Landungen auf dem Frankfurter Flughafen will Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) die Gesamtmenge des Lärms beschränken. Posch kündigte am Mittwoch im Landtag eine
«Lärmkontingentierung» an. Ziel ist es nach Angaben seines Ministeriums, Fluglinien für den Einsatz leiserer Maschinen zu belohnen”
Damit haben wir Bürger für alle Zeit verspielt: Jeglicher technischer Fortschritt in Richtung leisere Maschinen kommt ausschließlich der Kapazitätsausweiteng zugute!
Adressen für Beschwerdebriefe finden Sie hier.
74% gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Nach einer ständigen Internet-Umfrage der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (Machen Sie mit: www.hlz.hessen.de
) sprechen sich fast dreiviertel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer “klar und eindeutig gegen den Ausbau des Flughafens“
aus. Lediglich 17 % votieren dafür. „Das Ergebnis der Umfrage belegt, dass die Werbemaßnahmen der Fraport und die politischen Versprechen die Menschen nicht
überzeugen“, beurteilt Brigitte Martin vom Landesvorstand des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das Ergebnis.
Die Fragestellungen und Ergebnisse der Umfrage sind auf den Internet-Seiten der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung nachlesbar (www.hlz.hessen.de).
Der 4. Fluglärm-Stammtisch: Banzer bricht Schweigen
Der 4. Fluglärm-Stammtisch der IG gegen Fluglärm Hoch- und Vordertaunus am 3. August 2001 in Oberems bestätigte: Oberems ist durch TABUM erheblich belastet.
Negativ wirkt sich die Topographie aus, die den Lärm der startenden Maschinen in die Wohngebiete reflektiert.
Viele Bürgerinnen und Bürger wehren sich bereits durch Lärmbeschwerden und Briefe. Der Rechtshilfefonds der Interessengemeinschaft zur Finanzierung der Klage und der
Verein Wohnen und Umwelt im Taunus e.V., der die Interessengemeinschaft in Sachen Fluglärm unterstützt, fanden reges Interesse.
Große Überraschung: Landrat Banzer, von dem sich viele in der Vergangenheit alleine gelassen fühlten, bricht sein Schweigen
- nicht persönlich aber immerhin: “His Master’s Voice”, Herr Tilman Kluge, aus dem Umweltamt des Landrats, war erschienen und verkündete der überraschten Zuhörerschaft, der Landrat stehe natürlich schon immer
auf Seiten der Fluglärmgegner. Die vielen unbeantworteten Briefe würden demnächst auch alle individuell beantwortet. Das brauche eben Zeit. Es seien ferner Maßnahmen in
Vorbereitung, über die aber noch nicht berichtet werden könne. Man wolle dem Dieb ja die Schlüssel nicht ausliefern. In die Überlegungen einbezogen seien der Zweckverband
Naturpark Hochtaunus und auch das Rechtsamt.
Einige nahmen’s sehr positiv auf. Der Verfasser dieser Zeilen tut sich zugegenenermaßen noch schwer. Wie schön, wenn er diesmal daneben läge!
Die DFS
antwortet auf eine Zuschrift: “Das isolierte Herausnehmen und Modifizieren einzelner Verfahrensteile würde nicht nur seinerseits neue Betroffenheiten schaffen sondern auch
das Gesamtsystem verändern, das unter Lärmschutzaspekten von der DFS eingehend geprüft und auf jeweilige Alternativen untersucht worden ist.”
Wie gut unter Lärmschutzaspekten von der DFS geprüft und auf jeweilige Alternativen untersucht worden ist, zeigen unsere immer noch aktuellen Lärmsimulationen, bei denen
TABUM am schlechtesten abschnitt.
Über weitere fachliche Kritikpunkte an der Routenplanung können Sie weiter unten nachlesen. Auch der Spiegel (Nr.28 v.2001, S. 94) befaßte sich jetzt mit der der DFS
unter dem Aspekt mangelhafter Personalplanung.
Kein Wunder, daß die DFS angesichts der massiven Vorwürfe auf allen Ebenen jetzt offenbar auf stur schaltet (wie auch obiges Zitat zeigt). Aber: Müssen wir das ertragen?
Geht es doch lange nicht mehr “nur” um Lärm sondern um elementare Sicherheitsfragen.
Wir werden dies in der nächsten Zeit hier vertiefen müssen:
- Die DFS muß ihre mangelhaften Planungen korrigieren. Deshalb müssen wir uns weiter mit der DFS auseinandersetzen.
- Da die DFS jedoch letztlich einen politischen Auftrag ausführt, müssen wir verstärkt auf die Politiker einwirken. Wie? Z.B. indem Sie Briefe schreiben.
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(c) Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus
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