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Einwendung gegen den Flughafen-Ausbau Jetzt gilt's: Ohne Einspruch keinen Anpruch !!! (ergänzt 13.7.2003)
Die Unterlagen für die erste Ausbaustufe (A 380) liegen seit 23.6.2003 aus. Allgemeines zum Planfeststellungsverfahren finden Sie hier, Hinweise zum A 380-Verfahren hier. Die
Strategien in den einzelnen Orten sind unterschiedlich. Die folgenden Beispiele können Sie übernehmen, modifizieren oder auch nur als Anregung für ein eigenes Schreiben nehmen - Hauptsache Sie äußern sich:
- Standard-Einwendung aus Königstein, auch einsetzbar für andere TABUM-Anrainer (neu)
- Endgültige Standard-Einwendung aus Glashütten (auch einsetzbar für andere TABUM-Anrainer) und Vorgehensbeschreibung (neu)
- Vorschlag von ProfuFutura für eine Standard-Einwendung für Schloßborn
- Standard-Einwendung, die noch vor Auslage der Unterlagen erstellt wurde und Basis für das Vorgehen in Eppstein ist.
Das erste von zwei Genehmigungsverfahren beginnt am 23.06.2003. Die Abgabefrist für Einsprüche endet am 5.08.2003. (11.6.2003)
Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist noch nicht genehmigt. Nur das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Trotz umfangreicher Bedenken von Kommunen, Naturschutzbehörden und 50.000 Bürgern kam das
Regierungspräsidium Darmstadt unter politischem Druck von Wirtschaftminister Dieter Posch zu dem Ergebnis, "die Nordwest-Variante" zusammen mit dem Bau
eines neuen Terminals im Süden von der Größe des derzeitigen Münchener Flughafens "kann raumverträglich gemacht werden", wenn noch einige gesetzliche
Hürden wie Bannwald-Verordnung und Regionalplan beseitigt werden.
Betroffen von diesem Ausbau sind alle Bewohner des Rhein-Main-Gebietes und besonders Besitzer von Immobilien in diesem Gebiet. Diese müssen jetzt in den
beiden folgenden Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren), eine Einwendung erheben, um Ihre Anspüche bezüglich gesundheiltlicher Aspekte und
Wertminderung ihrer Immobilie zu wahren. Dies gilt sowohl für die erste Ausbaustufe, Erweiterung für den Airbus A380, als auch die zweite Ausbaustufe,
Bau des Terminal Süd und Landebahn Nordwest (oder Nordost). Wer keine Einwendung macht, geht leer aus! (Quelle: ProfuFutura)
Die IG wird das Einlegen von Einsprüchen taunusweit unterstützen. Näheres in Kürze.
Planfeststellung aktuell (12.6.2003):
Bitte beachten Sie die Einwendungsfrist 23.06. bis 05.08.2003 für das erste der beiden Verfahren und senden Sie Ihren Einspruch direkt an das Regierungspräsidium in Darmstadt, Luisenplatz 2,
64283 Darmstadt. Vorher oder später eingehende Einwendungen werden nicht berücksichtigt!
Hinweise zum Verfahren A 380 finden Sie hier. Eine Einschätzung des “Scoping-Termins” finden Sie hier, die ausführliche Stellungnahme des BUND-Hessen dazu hier (450 KB PDF). (Das Scopingverfahren ist der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Flughafenausbau vorgeschaltet und dient dazu,
Inhalt und Umfang der notwendigen Gutachten festzulegen.). Eine Einschätzung des BUND zum A380 hier und zum “Regionalen Dialogforum” hier.
Planfeststellung nach “Salamitaktik” (ergänzt 23.9.02)
Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist noch nicht genehmigt. Nur das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Das eigentliche Genehmigungsverfahren, das sog. Planfeststellungsverfahren, steht noch aus. Klammheimlich wurden aus dem einen ursprünglichen Planfeststellungsverfahren derer zwei. Um keine Rechte zu verschenken, wird es unbedingt notwendig,
zweimal Einwendungen zu erheben!
Die 2 Stufen:
1. Ausbau für den Betrieb des Grossraumflugzeuges Airbus A380 (voraussichtlich im Oktober 2002)
Dies beinhaltet die Verbreiterung der bestehenden Start- und Landebahnen und den Bau von Wartungshallen im Süden des Flugfhafens im Bannwald ausserhalb des derzeitigen Flughafen-Zaunes.
2. Ausbau mit neuem Terminal im Süden und neuer Landebahn (voraussichtlich im Frühjahr 2003)
Das geplante Terminal Süd hat die Dimension des heutigen Münchener Flughafens und benötigt zahlreiche neue Zubringer-Straßen und Bahn-Anschlüsse.
Mit einer neuen Landebahn wie im Raumordnungsverfahren bevorzugt, hätte FRAPORT zwei Start-/Landebahnsysteme, die unabhängig voneinander betrieben
werden könnten. Technisch ermöglicht dies eine Verdoppelung der Anzahl der Flugbewegungen von derzeit 500.000 auf 1.000.000 -eine Million- jährlich, auch
wenn die FRAPORT AG erst einmal "nur" 680.000 Flugbewegungen jährlich in den Raumordnungsunterlagen genannt hat.
Mit der neuen Landebahn im Nordwesten (Kelsterbacher Wald) oder Nordosten (Schwanheimer Wald) kann der Flughafen seine Kapazitäten so von derzeit
500.000 auf eine Million Flugbewegungen pro Jahr verdoppeln. Das bedeutet viel mehr Fluglärm im gesamten Rhein-Main-Gebiet, insbesondere im Bereich der
neuen Landebahn durch landende Flugzeuge und im Abflugbereich der Startbahn-West durch starke Zunahme der Anzahl startender (Großraum-)Maschinen.
Einwendung gegen den Flughafenausbau
Jede im Rhein-Main-Gebiet lebende Person ist von dem Flughafen-Ausbau betroffen. Jeder, der im Rhein-Main-Gebiet Immobilien besitzt, ist ebenfalls betroffen.
Kein Anspruch ohne Einspruch!
Jeder Betrofffene, d.h. jeder Erwachsene und jedes Kind, muss in jedem der beiden Planfeststellungsverfahren innerhalb einer kurzen Frist von jeweils sechs Wochen
seine individuelle Betroffenheit in einem Einwendungsschreiben darstellen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.
Die letzte Chance: Wehren Sie sich im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren (ergänzt 15.6.2002)
Das Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens läuft auf Hochturen. Die Erweiterungslobby - von Fraport bis zu Landes- und
Bundespolitik ist in höchstem Maße aktiv. Ungeachtet aller Einwendungen und aller festgestellten Mängel im ROV (vgl. z.B. hier) ist die Hessische
Landesregierung bereit, gegen den Willen fast aller betroffenen Gemeinden die Erweiterung brutal durchzusetzen (HR3-Meldung hier, Pressemitteilung des RP hier) - begeitet von zynischen Erklärungen (wie z.B. Herr Posch in seiner Pressemitteilung: "Die landesplanerische Stellungnahme ist Teil des von mir immer wieder zugesagten transparenten und rechtsstaatlichen Verfahrens").
Im unmittelbar anstehenden Planfeststellungsverfahren, das möglicherweise noch im Sommer 2002 beginnen wird, geht es um das Baurecht, die Waldrodung und
um Ihre persönlichen Belange (Gesundheit, Immobilienentwertung etc.). Hier prüft das Regierungspräsidium in Darmstadt dann eine Genehmigung des im
Raumordnungsverfahren ermittelten Standorts und nennt die Auflagen, z.B. ein Nachtflugverbot, Entschädigungszahlungen, Lärmschutzmaßnahmen u.a., die der
Flughafenbetreiber nach Erteilung der Genehmigung realisieren muss. Gegen diese endgültige Genehmigung, den Planfeststellungsbescheid, können Privatpersonen
klagen. Dazu müssen sie allerdings vorher ihre Einwendungen eingereicht haben.
Wer im jetzt kommenden Planfeststellungsverfahren keine Einwendung erhebt, hat später keinen Anspruch auf Entschädigung und keine
Klagemöglichkeit! Selbst wenn Sie kein erklärter Ausbaugegner sind, haben Sie möglicherweise Vorbehalte oder Bedingungen, die Sie erfüllt sehen möchten. Verspielen Sie nicht leichtfertig mögliche Ansprüche!
Werden Sie aktiv!
Warten Sie nicht bis zum formellen Beginn des Planfeststellungsverfahrens, voraussichtlich ab Herbst 2002, denn dann gibt es nur eine kurze 6-wöchige Frist
zur Analyse der Unterlagen und Formulierung der Einwendungen.
Beginnen Sie mit den Vorbereitungen:
- Sie können sich das Muster einer Einwendung herunterladen und sich schon damit auseinandersetzen.
- Sie können sich bei Pro Futura registrieren, damit Sie später automatisch ein mit Hilfe von Fachleuten und Juristen zusammengestelltes individuelles
Einwendungsschreiben erhalten,
- oder sich auf jeden Fall den hierfür verwendeten Fragebogen herunterladen und sich schon einmal damit beschäftigen.
- Sie sollten das Thema mit Nachbarn, Bekannten und Freunden ansprechen, damit auch diese sich vorbereiten können.
Der BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e.V. unterstützt in Zusammenarbeit mit Zukunft Rhein-Main, einem Zusammenschluss von Kommunen und Landkreisen rund um den Flughafen, und
Bürgerinitiativen alle Menschen, die Einwendungen erheben und ihre berechtigten Interessen wahren wollen. Natürlich wird auch die Interessengemeinschaft
gegen Fluglärm wieder in den Ortsgruppen unterstützen. Erste Details können wir Ihnen hier in den nächsten Tagen mitteilen. Also: “Schauen Sie öfter mal rein!”
(c) Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus
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