Warum brauchen wir einen Rechtshilfefonds?

 

Nur die Kombination von anhaltendem, massivem öffentlichem Druck und juristischen Schritten gegen die neuen Flugrouten hat langfristig Aussicht auf Erfolg.

Deshalb hat die Interessengemeinschaft gegen Fluglärm Taunus (IG) zusätzlich zu ihrer Öffentlichkeitsarbeit eine Klage "zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Änderung der Betriebsregelung am Frankfurter Flughafen" beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Aus juristischen Gründen haben vier Einzelpersonen stellvertretend für uns alle die Klägerfunktion übernommen (“Musterkläger”).

Sollten die Musterkläger vor Gericht unterliegen, müssen sie Gerichtskosten und Anwaltskosten der Beklagten bezahlen. Hinzu kommen unsere eigenen Anwaltskosten und Auslagen. Um den Musterklägern das Kostenrisiko abzunehmen, wurde der Rechtshilfefonds ins Leben gerufen. Für die technische Abwicklung gibt es ein Treuhandkonto, das von zwei Treuhändern ehrenamtlich verwaltet wird. Einzahlungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Eine Nachschußpflicht besteht nicht.

Zwar haben wir in der ersten Instanz gewonnen, Revision wurde sogar ausgeschlossen. Es ist jedoch möglich, daß die Gegenseite – Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrtbundesamt und Fraport – erfolgreich in die Revision geht – über eine Nichtzulassungsbeschwerde. Im ungünstigsten Fall folgen dann das Revisionsverfahren und ein weiteres Verfahren vor dem VGH in Kassel.

Damit wir weiterhin handlungsfähig bleiben und den ersten Etappensieg auch über möglicherweise kommende Verfahrensschritte retten können, benötigen wir dringend weitere Spenden – und zwar jetzt!

Im schlimmstmöglichen Fall haben Sie, die Spender, und die uns ehrenamtlich unterstützenden Aktiven wenigstens alles versucht. Sollten die Revisionsverfahren nicht stattfinden oder wir auch in den folgenden Schritten obsiegen, werden verbliebene Mittel zurückerstattet. Da unsere eigenen Anwaltskosten über den offiziellen Gebührensätzen liegen, wird jedoch auch im Erfolgsfalle keine vollständige Rückerstattung möglich sein. Wie auch immer: Haben wir viele Spender, reduziert sich jedenfalls die Belastung für jede(n) einzelne(n).

Und wenn Sie an die materiellen und immateriellen Werte denken, die bedroht sind, sollte ein finanzielles Engagement keine Frage sein!

Zur Information: Parallel zum Rechtshilfefonds wurde noch der Verein Wohnen und Umwelt im Taunus e.V. (“W.U.T.”) gegründet, um einer möglichst breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, unsere Ziele durch Teilnahme an Veranstaltungen, aktive Mitarbeit sowie durch Mitgliedsbeiträge und Spenden zu unterstützen. Aufgabe des Vereins wird es u.a. sein, die Bevölkerung zu mobilisieren, bei Verantwortlichen und Politikern ein Problembewußtsein herzustellen und den öffentlichen Druck zu verstärken. Das Prozeßkostenrisiko der Musterkläger kann aber nicht durch den gemeinnützigen Verein getragen werden - deswegen ist der Rechtshilfefonds unabdingbar.